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  • · Nachricht · G-BA-Beschluss

    Krankenhäuser und Praxen müssen zukünftig ein Akutschmerzmanagementkonzept vorweisen können

    | Krankenhäuser und Praxen sind zukünftig verpflichtet, ein Konzept zum Akutschmerzmanagement als Bestandteil ihres internen Qualitätsmanagements (QM) einzuführen bzw. ein vorhandenes weiterzuentwickeln. Ziel ist es, nach Operationen die individuell richtige Schmerztherapie sicherzustellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die wesentlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Konzept zum Akutschmerzmanagement beschlossen und seine QM-Richtlinie entsprechend ergänzt. |

     

    „In Deutschland wird häufig operiert. Ca. 17 Mio. vollstationäre Eingriffe und 2 Mio. ambulante listet die Gesundheitsberichterstattung des Bundes pro Jahr auf. Viele dieser Operationen sind im Nachgang mit starken Schmerzen für die Patientinnen und Patienten verbunden. Schmerzen können einer raschen Mobilisation entgegenstehen und bergen die Gefahr einer Chronifizierung. Darum ist es besonders wichtig sicherzustellen, dass Krankenhäuser und Praxen die Empfehlungen ärztlicher Leitlinien beachten, dass Aussagen von Patientinnen und Patienten zu ihren Schmerzen stets ernst genommen und Qualitätskriterien für eine Akutschmerzbehandlung erfüllt werden. Um Schmerzen vorzubeugen, sie zu reduzieren oder zu beseitigen sind Einrichtungen, an denen operiert wird, zukünftig verpflichtet, den Umgang mit Schmerzzuständen ihrer Patientinnen und Patienten als Bestandteil ihres Qualitätsmanagements zu regeln. Dabei geht es insbesondere darum, qualifiziertes pflegerisches und ärztliches Personal für diese Aufgabe vorzuhalten und dessen genaue Zuständigkeiten zu benennen. Die Richtlinie sieht hierzu vor, die Größe der Einrichtung und auch die Komplexität der Eingriffe zu berücksichtigten: Bei einer großen Einrichtung kann beispielsweise ein Akutschmerzdienst mit festen Zeitkontingenten die richtige Lösung sein, während für kleinere Praxen andere Aspekte wie Weiterbildungsmaßnahmen im Vordergrund stehen können. Wesentlicher Bestandteil eines guten Schmerzmanagements ist es aber beispielsweise auch, Akutschmerzen möglichst standardisiert und mit aussagekräftigen Instrumenten zu erfassen“, erläuterte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

     

    Stationäre und vertragsärztliche Einrichtungen, in denen Interventionen durchgeführt werden, die mit postoperativem Akutschmerz einhergehen können, sind nach Inkrafttreten des Beschlusses verpflichtet, ein internes Akutschmerzmanagementkonzept zu entwickeln und anzuwenden. Patientinnen und Patienten mit bestehenden oder zu erwartenden Schmerzen sollen eine gezielte Betreuung erhalten. Ziel ist es, Schmerzen vorzubeugen oder sie zu beseitigen.

     

    Wesentlicher Bestandteil eines internen Akutschmerzmanagementkonzeptes werden indikationsspezifische Regelungen sein. Hier stellt die Einrichtung ihre personellen und organisatorischen Ressourcen für die Akutschmerztherapie dar und legt die Verantwortlichkeiten bei der Erfassung und Therapie der Akutschmerzen fest. In dem Konzept sollen beispielsweise aber auch die Maßnahmen zur schmerztherapeutischen Weiterbildung des Personals, die standardisierte Erfassung der patientenindividuellen Schmerzen und die Einbeziehung der Patientinnen und Patienten in die Therapieentscheidungen beschrieben werden.

     

    Beschluss zu dieser Pressemitteilung

    • Bereits im CB 12/2018, Seite 5 hatte Prof. Dr. Winfried Meißner, Leiter der Sektion Schmerztherapie an der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin sowie Chefarzt der Abteilung Palliativmedizin am Universitätsklinikum Jena in einem Interview darauf hingewiesen, dass „Schmerzen bei kleinen Operationen völlig unterschätzt“ und in deutschen Krankenhäusern Patienten, die nach einer Operation Schmerzen haben, nicht ausreichend versorgt werden.
    • Und im CB 03/2020, Seite 19 wies Ruth Boche, Sprecherin der Fachgruppe PflegeexpertInnen Schmerz im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK, online unter ogy.de/c7p5) in einem Interview darauf hin, dass „pflegerische Schmerzexperten noch zu unbekannt sind“. So arbeiten in deutschen Kliniken zwar 15.000 bis 20.000 speziell ausgebildete pflegerische Schmerzexperten, viele Kliniken rufen die Kompetenz dieser Experten jedoch nicht ab.
    Quelle: ID 46866463