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  • · Fachbeitrag · Ethik

    Zwangsmaßnahmen ‒ Gratwanderung zwischen Patientenwohl und Selbstbestimmung

    von Alexandra Buba M. A., Wirtschaftsjournalistin, Fuchsmühl

    | Im klinischen Alltag sind Zwangsmaßnahmen gelegentlich unumgänglich ‒ und müssen stets sorgfältig abgewogen werden. Dabei stehen Ärzte und Pflegepersonal jedes Mal erneut vor der Frage, wo die Grenze zwischen einer anzuerkennenden Entscheidung des Betroffenen und einem zulässigen Eingriff zu seinem Wohl verläuft. Der Deutsche Ethikrat hat sich dazu jetzt in einer Stellungnahme geäußert („Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung“, kostenloser Download unter ogy.de/cc4r ). |

    Hintergrund: Gesetzgeber will wohltätigen Zwang

    Er ist zwar im Gesetz explizit vorgesehen, aber dennoch stets eine Gewissensentscheidung des behandelnden Arztes: der legitime Einsatz wohltätigen Zwangs. So hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, medizinische Zwangsbehandlungen zu ermöglichen. Sie kommen dann vor, wenn eine drohende erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung durch eine nicht zu eingriffsintensive Behandlung mit hohen Erfolgsaussichten abgewehrt werden kann und die Betroffenen allein aufgrund ihrer krankheitsbedingt fehlenden Einsichts- oder Urteilsfähigkeit mit ihrem natürlichen Willen eine solche Behandlung ablehnen.

     

    Von den Ärzten verlangt das oberste deutsche Gericht dabei, die Anordnung und Durchführung zu dokumentieren e‒ inklusive des Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung. Bei der Anordnung gilt der Grundsatz: Je näher die Meinung des Patienten an eine freiverantwortliche Entscheidung heranreicht, desto höher sind die argumentativen Hürden, die eine Rechtfertigung von Zwangsmaßnahmen überwinden muss. Denn im Grundsatz solle die professionelle Sorge, so der Deutsche Ethikrat in seiner aktuellen Stellungnahme, einerseits selbstverständlich stets das Wohl der Patienten befördern oder wenigstens erhalten, andererseits aber ihre Selbstbestimmung gerade auch dann achten, wenn ihre Entscheidungen für andere schwer oder gar nicht nachvollziehbar sind. Das in der Praxis umzusetzen, ist ein Balanceakt.