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  • 28.09.2018 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    EuGH-Urteil: Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederheirat kann verbotene Diskriminierung darstellen

    | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich zur Kündigung eines Chefarztes durch seinen katholischen Arbeitgeber wegen Wiederheirat positioniert und letztlich dem Chefarzt den Rücken gestärkt: Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheint nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, worüber im vorliegenden Fall jedoch das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) zu befinden hat (EuGH, Urteil vom 11.09.2018, Az. C-68/17). |