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  • 01.10.2003 | Weiterbildung

    Die neuen Titel nach der Muster-Weiterbildungsordnung im Überblick

    Nachdem der Vorstand der Bundesärztekammer auch die vom diesjährigen Deutschen Ärztetag übertragenen - und damit zunächst noch nicht entschiedenen - Anträge für die novellierte Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO) abgearbeitet hat, sind nun alle erforderlichen Beschlüsse gefasstDie gültige M-WBO ist im Internet unter www.bundesärztekammer.de; Themen A bis Z; Weiterbildung; M-WBO 2003 einsehbar. Sobald die Landesärztekammern die neue M-WBO in jeweils gültiges Landesrecht überführt haben (voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres), ergeben sich daraus neue Möglichkeiten für die Titelführung. Zwar behalten alle nach der bisher gültigen Weiterbildungsordnung erworbenen Qualifikationsnachweise ihre Gültigkeit, aber eine Aktualisierung oder Erweiterung der Titel ist für zahlreiche Weiterbildungsgänge möglich.

    Der nachfolgende Beitrag soll Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, die bei der Umbenennung von alten in neue Weiterbildungsbezeichnungen entstehen.

    Die Möglichkeiten bei der Führung und Umbenennung von Facharzttiteln

    Jeder Facharzttitel kann in weiblicher oder männlicher Form und auch in einer Kurzform (zum Beispiel Neurochirurg oder Neurochirurgin) geführt werden. Anstelle einiger bisheriger Facharztbezeichnungen können entsprechende Fachärztinnen und Fachärzte wahlweise auch den Titel gemäß neuem Weiterbildungsrecht führen, ohne dafür weitere Nachweise oder eine Prüfung absolvieren zu müssen (siehe hierzu die Übersicht auf der nächsten Seite).

    Bei Facharzttiteln mit einer Aneinanderreihung mehrerer fachlicher Ausrichtungen (zum Beispiel Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie) kann die Reihenfolge der Begriffe ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Schwerpunktbezeichnungen (zum Beispiel Hämatologie und Onkologie).

    Die Umbenennung von Facharzttiteln
    Alter Titel Neuer Titel
    Facharzt für Chirurgie Facharzt für Allgemeine Chirurgie
    Facharzt für Diagnostische Radiologie oder Facharzt für Radiologische Diagnostik Facharzt für Radiologie
    Facharzt für Kinderheilkunde Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
    Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
    Facharzt für Psychotherapeutische Medizin Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
    Die vereinfachte Umbenennung von Schwerpunkttiteln

    Eine begonnene Schwerpunktweiterbildung kann - sofern der dazugehörige Facharzttitel bereits erworben wurde - noch innerhalb von drei Jahren zu den alten Bedingungen abgeschlossen werden. Wie die nachfolgende Übersicht zeigt, gibt es auch hier einige Bezeichnungen, die problemlos und ohne weitere Auflagen umbenannt werden können. Voraussichtlich werden die Ärztekammern vereinfachte Verwaltungshandhabungen anbieten, um auch die entsprechenden Zeugnisse auf Wunsch umzuschreiben. Der Schwerpunkt Rheumatologie im Gebiet Orthopädie wird in die Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie überführt.

    Die Umbenennung von Schwerpunkttiteln
    Alter Titel Neuer Titel
    Schwerpunkt Gefäßchirurgie Facharzt für Gefäßchirurgie
    Schwerpunkt Thoraxchirurgie Facharzt für Thoraxchirurgie
    Schwerpunkt Visceralchirurgie Facharzt für Visceralchirurgie
    Schwerpunkt Endokrinologie Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie
    Die vereinfachte Umbenennung von Bereichen bzw. Zusatzbezeichnungen

    Die meisten Zusatzbezeichnungen finden sich in der novellierten M-WBO wortidentisch unter der neuen Rubrik der Zusatzweiterbildungen wieder. Lediglich die Bereiche Bluttransfusionswesen, Medizinische Genetik und Umweltmedizin fallen aus dem Weiterbildungsrecht heraus.