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  • 01.01.2005 | Steuern

    Eigentumswohnung für studierende Kinder: Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile!

    Derzeit wird viel über die Zulassung von neuartigen steuerbegünstigten Immobilien-Trusts nach amerikanischem Vorbild diskutiert. Behauptet wird, der Vorteil dieser Anlagemodelle sei eine grundsätzliche Befreiung von der Körperschaftssteuer, während die Anleger die Gewinne direkt und voll versteuern müssten. Ob allerdings Wohnimmobilien nur deshalb attraktiver werden, weil sich die Rechtsform geändert hat, bleibt wohl mehr als zweifelhaft. In der Vergangenheit haben sich ohnehin schon genügend hochgepriesene Steuerspar-Modelle nachträglich als „Schrott-Immobilien“ erwiesen.  

     

    Nicht zu Unrecht ist daher ein bei vielen Ärzten beliebtes Steuerspar-Modell der Kauf einer kleinen Eigentumswohnung in einer Universitätsstadt für die eigenen studierenden Kinder. Da ein Hochschulstudium nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft etwa 50.000 Euro kostet, kann bei diesem speziellen Modell mit der gesparten Miete am Studienort und den gesparten Steuern ein Teil der Belastungen wieder aufgefangen werden.  

     

    Beispiel

    Chefarzt Dr. Meyer erwirbt in 2005 eine 35 m2 große 1½-Zimmer-Eigentumswohnung in Heidelberg für 88.000 Euro; davon entfallen 12.500 Euro auf das Grundstück. Die Wohnung ist für den Medizin studierenden Sohn gedacht, der weder eigene Einkünfte noch eigenes Vermögen hat. Mit einer Hypothek zu 4,5 Prozent für Zinsen und 5,5 Prozent für die Tilgung werden 38.000 Euro fremdfinanziert.  

     

    Die Belastungen werden sich in den ersten Jahren belaufen auf  

     

    Zinsen (4,5 Prozent von 38.000 Euro)  

    1.710 Euro  

    Tilgung (5,5 Prozent von 38.000 Euro)  

    2.090 Euro  

    Sonstige Grundstückskosten  

    1.000 Euro  

    Summe der Ausgaben  

    4.800 Euro  

    Mietaufwand für eine vergleichbare Wohnung  

    (300 Euro x 12 Monate)  

    3.600 Euro  

    Belastung für die Eltern  

    1.200 Euro  

     

    Bei seinen wirtschaftlichen Überlegungen muss Dr. Meyer auch den Zinsverlust für die investierten Eigenmittel mit etwa 790 Euro nach Steuern berücksichtigen.  

    Vermietung oder unentgeltliche Überlassung?

    Die Meyers haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sich mit Hilfe des Staates zu refinanzieren: Sie können einmal ihrem Junior die Studentenwohnung entgeltlich vermieten, um dann alle Kosten der Eigentumswohnung in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dabei gibt es jedoch einige Stolpersteine zu beachten.