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  • 06.01.2009 | Steueränderungen

    Von welchen Fördermaßnahmen können Chefärzte in diesem Jahr profitieren?

    Die Bundesregierung hat kürzlich ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Statt auf ein breit angelegtes Gießkannen-Prinzip setzt sie auf 15 konkrete Maßnahmen. Hierbei sind die meisten Maßnahmen für die nächsten zwei Jahre vorgesehen. In diesem Beitrag wird erläutert, welche der Maßnahmen für einen Chefarzt als Steuerzahler von Interesse sein dürften.  

    Keine Kfz-Steuer für Neuwagen

    Wer bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw zulässt, muss ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Wird in diesem Zeitraum ein umweltfreundlicher Pkw mit Euro-5- oder Euro-6-Norm erstmals zugelassen, verlängert sich die Befreiung sogar bis auf maximal zwei Jahre.  

     

    Zu beachten ist, dass der Zeitraum der Nichterhebung der Steuer in jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet. Je früher also ein umweltfreundliches Auto gekauft wird, desto länger kann von der Steuerbefreiung profitiert werden. Zusätzlich erhalten alle Autofaher, die bereits jetzt einen besonders schadstoffarmen Pkw fahren, ab dem 1. Januar 2009 eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt sein.  

    Neue Kfz-Steuer ab 2011

    Die Bundesregierung wird ab dem 1. Januar 2011 eine Besteuerung einführen, die sich am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids ausrichtet. Je niedriger der CO2-Ausstoß, desto niedriger wird die Steuerbelastung sein. Festgelegt wurde, dass diejenigen, die in den nächsten acht Monaten einen Neuwagen kaufen, sicher sein können, später keine höhere Steuerbelastung tragen zu müssen als nach derzeit geltendem Recht. Beim Kauf eines besonders CO2-günstigen Pkw ist aber auch eine günstigere Besteuerung möglich.  

    Handwerkerleistungen sind besser absetzbar

    Handwerkerleistungen sind ab dem 1. Januar 2009 besser steuerlich absetzbar. Bei Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus von zur Zeit 600 Euro (20 Prozent auf maximal 3.000 Euro) auf 1.200 Euro (20 Prozent auf 6.000 Euro) verdoppelt. Diese Regelung soll zunächst bis zum Jahr 2010 gelten.  

    Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird aufgestockt