· Fachbeitrag · Schwerbehinderung
Erhöhung des GdB: Neue Erkrankungen müssen zu neuen Funktionsstörungen führen
| Beim Grad der Behinderung (GdB) kann auch eine leichte Höherstufung wichtig sein. Denn ab dem GdB 50 besitzt der Mandant die Schwerbehinderteneigenschaft. Begründen können dies mehrere oder neu hinzutretende Erkrankungen. Diese müssen sich aber auch wesentlich auswirken ( LSG Berlin-Brandenburg 6.4.17, L 13 SB 258/14, Abruf-Nr. 194232 ). Hier ist ausführlicher Vortrag zu den individuellen Auswirkungen unabdingbar. |
Sachverhalt
Die Klägerin begehrte, ihren Gesamt-GdB von 40 auf 50 zu erhöhen. Festgestellt waren jeweils eine psychische Störung und Schmerzsyndrom, Funktionsstörung der Wirbelsäule, Beinverkürzung rechts, Funktionsstörung der Hüftgelenke und eine Fußfehlbildung rechts. Erstinstanzlich hatte die Klägerin keinen Erfolg. Das SG sah weiterhin einen GdB von 40 als ausreichend an. Das LSG hingegen hielt einen GdB von 50 für angemessen.
Entscheidungsgründe
Vorliegend hinderten gesundheitliche Beeinträchtigungen die Klägerin an der gesellschaftlichen Teilhabe. In solchen Fällen ist der GdB entsprechend den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit festzustellen. Dabei sind die wechselseitigen Beziehungen zu berücksichtigen (§ 69 Abs. 3 SGB IX). Ist der Gesamt-GdB zu beurteilen, ist gemäß Teil A Nr. 3c der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) von der Funktionsstörung auszugehen, die den höchsten Einzel-GdB bedingt. Anschließend sind alle weiteren Beeinträchtigungen zu prüfen, ob und wie stark diese die vorhandene Behinderung verschlimmern. Dies war bei der Klägerin zweimal der Fall, nämlich betreffend der
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig