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  • 01.02.2004 | Qualitätssicherung

    Qualitätsbericht: Welche Informationen werden vom Chefarzt erwartet?

    Im Jahr 2005 werden die deutschen Krankenhäuser erstmals einen Qualitätsbericht über die Qualität ihrer Leistungen veröffentlichen müssen, der sich auf die Daten des laufenden Jahres 2004 bezieht. Spätestens in der zweiten Jahreshälfte wird daher Ihr Verwaltungsdirektor auf Sie zukommen und Ihre Daten des Jahres 2004 abfragen. Da es erfahrungsgemäß mit deutlich mehr Aufwand verbunden ist, die nötigen Daten am Jahresende kurzfristig zusammenzutragen, als sie während des Jahres kontinuierlich zu erfassen, sollten Sie bereits jetzt wissen, welche Angaben Sie für den Bericht genau machen müssen.

    Was schreibt der Gesetzgeber vor?

    §  137 SGB V schreibt in Absatz 1 für zugelassene Krankenhäuser einen im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden strukturierten Qualitätsbericht vor. Dieser soll den Stand der Qualitätssicherung in dem jeweiligen Hause darstellen und auch "Art und Anzahl der Leistungen des Krankenhauses ausweisen" .

    Welche Daten werden nun für den Bericht benötigt?

    Um die Erstellung der Berichte sicherzustellen, hat die Selbstverwaltung (Spitzenverbände der Krankenkassen, Verband der Privaten Krankenversicherung, Bundesärztekammer und Deutscher Pflegerat) im November 2003 eine Vereinbarung über Struktur und Inhalte der Berichte geschlossen. Die Vereinbarung soll - so die Präambel - das Erreichen folgender Ziele sicherstellen:

    Zielvorgaben des Selbstverwaltungsentwurfs für die Qualitätsberichte der Krankenhäuser

    1. Informationen und Entscheidungshilfen für Versicherte und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zur Verfügung stellen,
    2. eine Orientierungshilfe bei der Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten insbesondere für Vertragsärzte und Krankenkassen bieten,
    3. Krankenhäusern die Möglichkeit geben, ihre Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.

    Vereinbarung unter www.krankenhaus-aok.de/m04/m04_05/

    Erstes Kapitel: Angaben zur Struktur

    Der verpflichtend vorgegebene Teil des Berichtes beginnt mit ausführlichen Angaben zu den Strukturen des Krankenhauses. Es muss angegeben werden, wie viele Patienten im vergangenen Jahr behandelt wurden und welche Fachabteilungen vorgehalten werden. Bezüglich der durchgeführten Therapien und der behandelten Diagnosen müssen jeweils die häufigsten 30 aufgelistet werden. Hier ist sowohl der ICD/ICPM-Code als auch der Diagnose-/Therapietext in umgangssprachlicher Ausdrucksweise aufzuführen. Die häufigsten fünf ambulanten Operationen sind in gleicher Weise aufzuführen.

    Die Forderung nach Angabe der umgangssprachlichen Namen für die Krankheiten und Behandlungen soll garantieren, dass die Berichte für eine ihrer Haupt-Zielgruppen - nämlich die Patienten - verständlich gestaltet werden. Zu den einzelnen Abteilungen müssen die Organisationsstruktur (Haupt- oder Belegabteilung), das Vorhandensein einer Ambulanz und die Leistungszahlen des Vorjahres aufgeführt werden. Auf Ebene der Abteilung sind ferner jeweils die häufigsten zehn Diagnosen und Therapien in der oben beschriebenen Form aufzuführen.