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  • 01.03.2005 | Qualitätsmanagement

    Mit diesen Formulierungen stellen Sie Ihre Abteilung im Qualitätsbericht positiv dar

    von Dr. Thomas Brechtel, 37 Grad GmbH, Düsseldorf, und Kristina Donath, Krankenhaus & Poliklinik Rüdersdorf GmbH, Rüdersdorf

    Seit dem 1. Januar 2005 ist der Qualitätsbericht im Krankenhaus Pflicht. Bereits in den letzten Ausgaben des „Chefärzte Brief“ wurde über die einzelnen Anforderungen sowie über die Pflichten, die damit verbunden sind, berichtet (Beiträge im Online-Archiv unter www.iww.de). Wenn Sie als Chefarzt den Bericht als Instrument zur Kommunikation mit Ihren Patienten, den Einweisern und den Weiterbehandlern nutzen wollen, sollten Sie wissen, mit welchen Formulierungen Sie punkten können und welche Sie besser vermeiden sollten bzw. sogar verboten sind. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einige Praxistipps an die Hand.  

    Wo sind Chefärzte beim Qualitätsbericht gefragt?

    Im „Basisteil“ sind Chefärzte dort gefragt, wo es um die Fachabteilungen, Behandlungsschwerpunkte, Versorgungsangebote und Leistungen geht. Ohne die Aufstellung dieses Profils und die Überprüfung dieser Angaben vor der Freigabe durch die Chefärzte wird es hier nicht weitergehen. Im „Systemteil“ sind Chefärzte gefragt, wenn die Qualitätsmanagementprojekte mit Bezug zur medizinischen Versorgung oder mit Blick auf das therapeutische Konzept dargestellt werden sollen.  

    Kennzahlen: Fachliche Interpretation durch Chefärzte

    Was haben Chefärzte mit der Bewertung der Ergebnisqualität zu tun? Die Berichte sollen nicht nur Art und Anzahl der Leistungen darstellen, nur Chefärzte können sie in einen medizinischen Kontext bringen. Informationen zum Thema Qualität sind Führungsinformationen und Wissen auf hohem fachlichen Niveau. Den Chefärzten im Kontext mit der Berufsgruppe „Pflege“ kommt hier eine wesentliche Aufgabe zu. Dabei repräsentieren die Chefärzte oft das Haus nach außen.  

     

    Beispiel

    Die Angabe der Reinterventionsrate – in patientenverständlicher Sprache auch „die Angabe der Rate der Wiederholungseingriffe“ genannt – ist bei einer Operation, dem Prozentsatz an Komplikationen oder der Verweildauer vor einer Operation immer nur „hoch“ oder „niedrig“, wenn sie in einen bestimmten medizinisch-fachlichen Kontext (Versorgungsauftrag, Patientenspektrum, Begleiterkrankungen ...) gestellt wird. An diesem Punkt ist die Beurteilung durch die Chefärzte maßgeblich.  

    Welche Formulierungen sind beim Qualitätsbericht erlaubt, welche verboten?

    Wenn es um die rechtlichen Aspekte zur „Werbung durch das Krankenhaus“ geht, wird es rechtlich häufig eng. Denn die Krankenhäuser müssen gesetzliche Rahmenbedingungen beachten, deren Rechtsquellen das Heilmittelwerbegesetz, die Musterberufsordnung für Ärzte und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind.