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  • 01.10.2003 | Privatliquidation

    "Outsourcing" der Privatliquidation - ja oder nein?

    Privatabrechnung ist mehr als Rechnungserstellung und Inkasso. Zum wirtschaftlichen Erfolg gehört auch die individuell richtige Organisation. Viele Chefärzte erstellen ihre Privatabrechnung selbst, andere dagegen beauftragen damit eine Verrechnungsstelle. Der nachfolgende Beitrag soll Ihnen helfen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffe

    Zahlungsverweigerer und Kostenerstattungsprobleme führen zu erheblichem Mehraufwand

    Mit den richtigen Abrechnungsinformationen - diese erhalten Sie von Ihrer Abrechnungsstelle - versehen, ist die Erstellung der Privatliquidation heutzutage der erste und einfachste Schritt. Etwas aufwändiger ist dann die Kontrolle der Eingänge und Mahnungen. Aber auch das ist heute durch EDV-Unterstützung relativ leicht geworden. Richtig aufwändig wird es dann, wenn der Patient immer noch nicht zahlt und eine einfache Adressermittlung - zum Beispiel über eine aktuelle Telefonbuch-CD - nicht greift und anwaltliche oder gerichtliche Mahnverfahren in Gang gesetzt werden müssen. Der höchste Aufwand entsteht aber in der Korrespondenz auf Grund von Einsprüchen von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfen.

    Häufig ist den Chefärzten nicht bekannt, welchen Prozentsatz der Forderungen sie realisieren können

    Für die Entscheidung ist deshalb Voraussetzung, zuerst den eigenen Zeitaufwand bzw. den anderer Personen und die dabei entstehenden Kosten zu ermitteln. Beides wird oft unterschätzt. Häufig wird zum Beispiel vergessen, dass infolge langer Zeitläufe bei Eigenverwaltung - besonders, wenn die "Unterstützung" krank oder in Urlaub ist - ein Liquiditätsverlust eintreten kann. Viele Chefärzte wissen nicht einmal genau, welchen Prozentsatz ihrer Forderungen sie endgültig realisieren können.

    "Forderungsrealisierungs-Quote" und Kosten sind wichtige Kriterien

    Die Kenntnis der Kosten und die "Forderungsrealisierungs-Quote" sind deshalb das erste materielle Entscheidungskriterium für die "Ja-oder-nein"-Entscheidung. Liegt die eigene Forderungsrealisierungs-Quote unter 98 Prozent, bezahlt sich die Einschaltung einer Verrechnungsstelle unter Einbezug des Steuereffekts durch deren hohe Forderungsrealisierungs-Quoten häufig von selbst - von dem nicht-materiellen Gewinn an Freizeit und Ausgeglichenheit ganz abgesehen.

    Einen wesentlichen nicht-materiellen Gewinn sehen viele Ärzte darin, dass die Verrechnungsstelle das Arzt-Patienten-Verhältnis von "Zahlungsfragen" und Streitigkeiten freihält. Prüfen Sie deshalb als nächstes Kriterium, wie hoch Sie diesen Aspekt bewerten oder ob Sie lieber selbst in Erscheinung treten. Wenn Sie sich für eine Verrechnungsstelle entscheiden, ist der Einfluss, den Sie zu jedem Zeitpunkt auf das Verfahren nehmen können (anwaltliche Mahnung, Forderungsverzicht), nicht überall gleich.

    Verschiedene Verrechnungsstellen haben auch bei Versicherungen und Beihilfestellen ein unterschiedliches Renommee. Das sind nicht alle Kriterien für und gegen die Einschaltung einer Verrechnungsstelle, aus unserer Sicht aber die grundlegenden.

    Berücksichtigen Sie neben den "harten" auch die "weichen" Kriterien