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  • 01.01.2005 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    01.01.2005 | Onkologie

    Welche Ziffer bei Zytostatika-Infusionen von kurzer Dauer?

    Ein Leser stellte uns folgende Frage: „Über die Nr. 275 GOÄ sind Dauertropfinfusionen von mehr als 90 Minuten Dauer abrechenbar, unter der Nr. 276 GOÄ Dauertropfinfusionen von Zytostatika von mehr als sechs Stunden Dauer. Im onkologischen Alltag werden aber häufig Zytostatika über einen Zeitraum von 30 bis 60 Minuten appliziert. Welche Ziffer kann in diesem Fall angewendet werden?“ 

     

    Antwort: Die GOÄ sieht die Abrechnung besonderer Positionen für Zytostatika-Infusionen nur für den Fall einer Dauer von mehr als 90 Minuten bzw. mehr als sechs Stunden vor. Im Umkehrschluss heißt das: Bei einer Infusionsdauer unter 90 Minuten existieren keine besonderen Positionen. Hier sind die üblichen Infusionsziffern Nr. 271 GOÄ („Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer“) bzw. Nr. 272 GOÄ („Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer“) zu verwenden. Ein höherer Aufwand durch die Zytostatika-Infusion kann hier nur über den Steigerungsfaktor berücksichtigt werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 16 | ID 86189