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  • 01.07.2005 | Privatliquidation

    Der GOÄ-Spiegel

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, PVS Consult, Köln

    Nachfolgend beantworten wir wie gewohnt Fragen von Chefärzten zur GOÄ-Abrechnung ärztlicher Leistungen.  

     

    01.07.2005 | Alle Fachgebiete

    Fragen zur Abrechnung von ambulanten Operationen

    Frage: „Zur Abrechnung von ambulanten Operationen seit dem 1. April 2005 habe ich folgende Fragen: Da ich den Patienten bis zu 21 Tage nach dem Operationstag behandeln kann, stellt sich mir die Frage, ob ich Antithrombosespritzen rezeptieren kann oder ob diese für 21 Tage vom Krankenhaus gestellt werden müssen. Wie sieht es mit der Abrechnung der Nachbehandlung aus? Was kann ich bei Nachuntersuchungen und Verbandswechsel abrechnen?“  

     

    Hier sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden. Zunächst Fallkonstellation a bei stationärer Behandlung und Abrechnung nach DRG (Ein-Tages-Fall): Das Krankenhaus ist nicht verpflichtet, eine poststationäre Nachbehandlung oder Medikamentenverordnung zu übernehmen. Eine DRG wird nicht durch einen bestimmten Leistungs(pflicht)katalog bestimmt. Nach der Entlassung sind die Leistungen im ambulanten Sektor zu erbringen und abzurechnen.