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  • 03.02.2010 | Personalmanagement

    Ärztemangel: Entlastung durch Delegation ärztlicher Kernleistungen in Sicht?

    In Zeiten wachsenden Ärztemangels wird manche Chefärztin bzw. mancher Chefarzt neugierig in die Werbe-Flyer schauen, die eine Entlastung durch den Einsatz von qualifiziertem Pflegepersonal versprechen. Fehlt es etwa an helfenden Händen im OP? Die „CTA", die chirurgisch-technische Assistentin, öffnet den Bauch, hält die Haken und verschließt die Wunde auch wieder. Keine Zeit für Aufklärungsgespräche? Kein Problem, die macht jetzt der „Physician Assistant"! Kein Arzt da für Ultraschalluntersuchungen? Dafür gibt es jetzt den speziell geschulten Gesundheits- und Krankenpfleger!  

     

    Falls Ihnen das zu reißerisch klingt oder falls Sie bislang keine derartigen Werbe-Flyer bekommen haben: Die Beispiele sind keineswegs aus der Luft gegriffen, sondern entstammen den folgenden Quellen:  

    1. Ausbildungsgang „Chirurgisch-Technische Assistenz“

    Das Konzept zu dem Ausbildungsgang „Chirurgisch-Technische Assistenz“ stammt von der Akademie für operative Aus- und Weiterbildungsberufe der Kaiserswerther Diakonie in Düsseldorf. Dort wird ausdrücklich die „Teilnahme an Operationen als AssistentIn der Operateure" als Lernziel angegeben. Professor Ulrich, Mitglied im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, führte anlässlich der Eröffnung des CTA-Ausbildungsganges am 4. September 2006 wörtlich aus: "Sie sollten zwar nicht befugt sein, Operationen selbststständig durchzuführen, wohl aber, gewisse Schritte, wie zum Beispiel die Eröffnung des Bauches bzw. Brustkorbs sowie das Wiederverschließen, vorzunehmen."  

    2. Bachelor-Studiengang „Physician Assistant“

    Die Angaben zu den Studieninhalten des "Bachelor-Studiengang Physician Assistant" wurden der Mathias Hochschule Rheine entnommen. Zu den Aufgaben des „Physician Assistant“ werden dort ausdrücklich gezählt: Anamneseerhebung, Untersuchungsverfahren sowie vorbereitende Aufklärung und Beratung.  

    3. Studie „Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes“

    In der Studie „Neuordnung von Aufgaben des Ärztlichen Dienstes“ des deutschen Krankenhaus-Instituts (DKI) werden als delegierbare Leistungen Ultraschall- oder Lungenfunktionsuntersuchungen „im Einzelfall unter Aufsicht eines Arztes" angegeben.