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  • 01.05.2003 | Medizin-Controlling

    Anforderungen an das DRG-Berichtswesen

    Im aufziehenden DRG-Zeitalter wird von Ihnen als Chefarzt erwartet, dass Sie das Leistungsgeschehen Ihrer Klinik in stärkerem Maße steuern als bisher. Eine derartige Steuerung - oder anders ausgedrückt: ein derartiges Management - erfordert eine kontinuierliche Rückmeldung über das Leistungsgeschehen. Steuern kann nur derjenige, der weiß, was geschieht. Erforderlich ist hierfür ein wirksames Controlling.

    Die Berichte des Controlling müssen einerseits ausführlich genug sein, um eine Klinik gut steuern und potenzielle Fehlentwicklungen bei Fallzahlen, Kodierproblemen, Liegezeiten etc. rechtzeitig erkennen zu können. Andererseits dürfen sie nicht so umfangreich und detailliert sein, dass es unverhältnismäßig viel Zeit kostet, sie zu lesen und auszuwerten. Mikromanagement ist keine Aufgabe des Chefarztes!

    Also: Welche Kennzahlen benötigen Sie? Die Deutsche Gesellschaft für Medizin-Controlling hat im Januar 2003 ein "Konsenspapier DRG-Berichtswesen" erarbeitet, das die erforderlichen Kennzahlen für die jeweiligen Zielgruppen Chefärzte, DRG-Beauftragte, Krankenhausleitung, Kodierende und Verwaltung zusammenfasst. Danach sollte ein DRG-Bericht für Chefärzte folgende Kennzahlen erfassen:

    1. Die Fallzahlen und die Operationszahlen

    Da die Mengengerüste mit den Kassen prospektiv vereinbart werden, ist es aus zwei Gründen für Sie von Wichtigkeit, stets über die aktuellen Fallzahlen informiert zu sein:

  • Sie müssen frühzeitig wissen, ob die vereinbarten Mengen eingehalten werden können, um gegebenenfalls elektive Eingriffe zu verschieben, zusätzliche Patienten einzubestellen oder sich auf die mit Mengenüber- bzw. -unterschreitungen einhergehenden veränderten Vergütungen einzustellen - letzteres am besten in Absprache mit dem Verwaltungsleiter des Hauses.
  • Wenn sich das Spektrum der Abteilung und damit die Fallzahlen verändern, müssen diese Zahlen so früh wie möglich in die Verhandlungen mit den Kostenträgern eingebracht werden, um künftig passendere Mengengerüste zu vereinbaren.
    2. Die durchschnittliche Verweildauer