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  • 01.03.2004 | Management

    Das müssen Sie als Chefarzt über die neuen Fehlbelegungskriterien des MDK wissen

    Die Fehlbelegungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ist und bleibt ein Reizthema - gerade in Zeiten der finanziellen Anspannung für die Krankenhäuser. Jetzt sind neue medizinische Kriterien vereinbart worden, die in einem Protokoll - dem so genannten "Appropriateness Evaluation Protokoll" (kurz: AEP) - zusammengefasst wurden. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, wenn der MDK vielleicht demnächst Ihre Abteilung überprüft, zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen auf, welche medizinischen Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Fehlbelegung zu vermeiden. Auf Seite 5 haben wir für "Chefärzte Brief"-Leser exklusiv ein Formblatt mit den medizinischen Kriterien erstellen lassen, das Sie in die Patientenakte legen können. Das Formblatt erhalten Sie zum Downloaden auch im Online-Service für Chefärzte.

    Welche Formen der "Fehlbelegung" werden unterschieden?

    Zunächst unterscheidet der MDK die folgenden drei Arten der "Fehlbelegung":

  • Primäre Fehlbelegung

    Hierunter versteht man eine nicht notwendige Aufnahme in die stationäre Krankenhausbehandlung.

  • Sekundäre Fehlbelegung

    Dies zielt auf die fehlende Notwendigkeit für einen weiteren Verbleib im Krankenhaus ab - also auf die Länge des stationären Krankenhausaufenthaltes.

  • Inverse sekundäre Fehlbelegung

    Mit der Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems kehrt sich der finanzielle Anreiz für eine längere stationäre Behandlung um; daher ist davon auszugehen, dass der MDK künftig die Länge der stationären Behandlung nicht mehr unter dem Blickwinkel einer unnötig langen, sondern vielmehr einer unangemessenen Verkürzung der Verweildauer betrachten wird. Diese Problematik ist unter dem Stichwort "blutige Entlassung" bekannt.

    Wo ist die gesetzliche Grundlage für die Prüfung?

    Der Gesetzgeber hat in §  17c Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die Krankenhausträger verpflichtet, darauf zu achten, dass "

    1. keine Patienten in das Krankenhaus aufgenommen werden, die nicht der stationären Krankenhausbehandlung bedürfen, und bei Abrechnung von tagesbezogenen Pflegesätzen keine Patienten im Krankenhaus verbleiben, die nicht der stationären Krankenhausbehandlung bedürfen (Fehlbelegung),
    2. eine vorzeitige Verlegung oder Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen unterbleibt".