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  • 01.06.2007 | Leserforum

    Kann ein Chefarzt eine Vertretervereinbarung selbst erstellen?

    Frage: „Unserer Klinik ist seit Wochen die Problematik der Vertreter- sowie der Wahlleistungsvereinbarung bekannt, aber leider geht nichts voran. Meine Frage ist nun, ob ich als Chefarzt selbst eine Vertretungsvereinbarung erstellen lassen kann. Oder ist es notwendig, eine einheitliche Vereinbarung über die Klinik anfertigen zu lassen?“  

     

    Dazu Rechtsanwalt Norbert H. Müller, Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht, Rechtsanwälte Klostermann pp., Bochum:

     

    Eine individuelle Vertretungsvereinbarung kann auch vom Chefarzt selbst erstellt und verwandt werden. Anders als der Wahlleistungsvertrag, den Klinik und Patient abschließen, handelt es sich bei einer Vertretervereinbarung um eine Vereinbarung zwischen Arzt und Patient. Soweit sich aus dem Wahlleistungsvertrag die Verpflichtung zur Chefarztbehandlung ergibt und der Chefarzt selbst aufgrund vorhersehbarer Verhinderung nicht in der Lage ist, die jeweiligen Leistungen zu erbringen, ist es sinnvoll, dass eine krankenhausweite Vertretungsvereinbarung existiert. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der „Vertragspartner“ Chefarzt jedoch auch selbst mit den Patienten individuell eine solche Vertretungsvereinbarung treffen und möglichst schriftlich gegenzeichnen lassen.  

     

    Ausdrücklich muss darauf hingewiesen werden, dass allein die vertragliche Vereinbarung zwischen Chefarzt und Patient bzw. eine diesbezügliche Vertretervereinbarung eine fehlende Wahlleistungsvereinbarung zwischen Klinik und Patient nicht ersetzen kann. Voraussetzung für eine Vertretungsvereinbarung ist, dass eine wirksame Wahlleistungsvereinbarung zwischen Klinik und Patient geschlossen wird, die die persönliche Behandlung durch den Chefarzt zum Gegenstand hat. Soweit dort eine Stellvertreterregelung fehlt, kann diese fehlende Regelung dann entsprechend obiger Ausführungen auch im Nachgang zwischen Chefarzt und Patient erfolgen.