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  • 01.10.2004 | Leserforum

    Ist die Durchführung einer Untersuchung vor dem Röntgen zwingend?

    Ein Leser fragt: "Zwingt die Röntgenverordnung mich zu einer persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Patienten vor einer Röntgenuntersuchung, um die rechtfertigende Indikation zu überprüfen? Oder reicht es auch bei einem hinreichend ausgefüllten Überweisungsschein aus, diesen zu kontrollieren, um die Indikationsstellung zu überprüfen und die adäquate Untersuchungstechnik bestimmen zu können?"

    Dazu unsere Antwort:

    Das Stichwort ist die "rechtfertigende Indikation", die seit der neuen Röntgenverordnung (RöV) und der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) "vor der Anwendung" - also unmittelbar vor der Exposition des Patienten mit Röntgenstrahlen - zu stellen ist.

    Ist jedoch auch in jedem Fall eine persönliche Kontaktaufnahme mit Untersuchung erforderlich? Die RöV sagt hierzu in §  3 aus: " Die rechtfertigende Indikation darf nur gestellt werden, wenn der die rechtfertigende Indikation stellende Arzt den Patienten vor Ort persönlich untersuchen kann."

    Daraus ergibt sich die Antwort: Der Arzt muss selbst körperlich anwesend sein, um den Patienten gegebenenfalls - nicht jedoch unbedingt und in jedem Fall - untersuchen zu können. Ob dies tatsächlich erforderlich ist, hängt von den Besonderheiten des Einzelfalles ab und muss vom Arzt selbst beurteilt werden.

    Dabei gelten folgende Ausnahmen: