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  • 01.10.2004 | Krankenhausfinanzierung

    Neue Kooperation zwischen Klinik und Hausärzten: So kann sie aussehen!

    Als eines der wesentlichen Probleme im deutschen Gesundheitswesen gilt die strikte Trennung in die ambulante, stationäre und Reha-Behandlung. Diese Trennung in verschiedene Sektoren setzt wirtschaftliche Anreize zur Gewinnmaximierung innerhalb des eigenen und auf Kosten der anderen Sektoren. Das beste Beispiel hierfür sind die Leistungsverlagerungen vom stationären in den ambulanten Sektor und umgekehrt.

    Um die sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Haus- und Fachärzten dennoch zu ermöglichen, ohne rechtliche Probleme befürchten zu müssen, hat die KV Schleswig-Holstein ein durchaus interessantes und nachahmenswertes Modell entwickelt, das wir in diesem Beitrag vorstellen.

    Hintergrund der Überlegungen

    Das Hin und Her der Patienten zwischen den Sektoren wird auch als Ping-Pong- oder Drehtüreffekt bezeichnet und läuft beispielsweise wie folgt ab:

  • Kliniken versuchen, präoperative Diagnostik und postoperative Betreuung an niedergelassene Ärzte zu delegieren und damit Kosten im eigenen Budget einzusparen. Umgekehrt werden Patienten für aufwändige Untersuchungen in die Klinik eingewiesen, wenn das eigene Praxisbudget dadurch zu sehr belastet würde.
  • Bei leichten Formen von Wundheilungsstörungen erwarten die Kliniken eine Übernahme der Behandlung durch den Hausarzt. Der Hausarzt ist jedoch verärgert darüber, dass die von ihm nicht verschuldete Wundheilungsstörung einer aufwändigen Behandlung bedarf und sein Budget belastet.

    Im DRG-System verstärkt sich dieser Trend. Die Kliniken stehen unter noch stärkerem Kostendruck. Sie senken ihre Kosten durch eine teilweise erhebliche Verkürzung der Liegezeiten und damit durch Leistungsverlagerungen in den ambulanten Bereich. Niedergelassene Ärzte fragen nun verständlicherweise, ob ein derartiges Verhalten überhaupt zulässig sei - nach ihrer Auffassung hat die Klinik die Leistung noch gar nicht vollständig erbracht.