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  • 01.12.2006 | Gesetzgebung

    Der Ost-Abschlag fällt ab 1. Januar 2007 weg

    Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), das am 1. Januar 2007 in Kraft tritt (siehe dazu auch den Beitrag in dieser Ausgabe auf den Seiten 6 ff.), enthält in Artikel 7 auch den für die Privatabrechnung nach GOÄ lang ersehnten Wegfall des Vergütungsabschlages Ost von derzeit zehn Prozent für privatärztliche Leistungen. Auch bei der BG-Abrechnung nach der UV-GOÄ entfällt der Abschlag sowohl bei den Honoraren für allgemeine als auch für besondere Heilbehandlung. Im Rahmen der Sachkostentarife BG-NT und DKG-NT entfällt ebenfalls für die „Allgemeinen Kosten (Spalte 5)“ die bisherige zehnprozentige Minderung.  

     

    Das Datum der Leistungserbringung ist maßgebend!

    Für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2007 erbracht werden, ist keine Minderung des Rechnungsbetrages mehr vorzunehmen. Dagegen sind Leistungen, die bis zum 31. Dezember 2006 erbracht, aber erst ab dem 1. Januar 2007 in Rechnung gestellt werden, um den Abschlag Ost zu mindern.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 13 | ID 86491