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  • 01.09.2007 | DU-Bahn/DU-Post

    Dienstunfall „Bahn“ und „Post“: Anhebung der Honorare zum 1. Oktober 2007

    Die Vergütungsregelungen für die ärztliche Versorgung von „Beamten des Bundeseisenbahnvermögens“ (kurz: Bahnbeamte) und von „Beamten der aus der ehemaligen Deutschen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und Dienststellen“ (kurz: Postbeamte), die durch einen Dienstunfall verletzt werden, ändern sich zum 1. Oktober 2007. Für solche Dienstunfälle von Bahn- und Postbeamten haben sich die Kurzbegriffe „DU-Bahn“ und „DU-Post“ eingebürgert.  

    Anerkennung und Abrechnung von Dienstunfällen

    Über die Anerkennung eines Unfalls oder einer Krankheit als Arbeitsunfall entscheidet für die  

     

    • „DU-Bahn“ die Dienststelle Berlin des Bundeseisenbahnvermögens (Hallesches Ufer 74/76 in 10963 Berlin) und für die
    • „DU-Post“ die Unfallkasse Post und Telekom in Tübingen (Postfach 3050 in 72017 Tübingen).

     

    Diese Stellen bzw. die Beschäftigungsstelle des Verletzten teilen dem behandelnden Arzt die Anerkennung als Dienstunfall mit. Dies erfolgt durch Übersendung einer Kostenübernahmeerklärung an den Arzt. Die Erklärung des Kostenträgers enthält auch den Hinweis, ab wann die Kosten für die ärztlichen Leistungen übernommen werden. Es ist zu beachten, dass die Regelungen des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger – zum Beispiel das Durchgangsarztverfahren sowie die anderen besonderen Verfahren – für diese Bereiche keine Anwendung finden. Deshalb besteht auch keine Vorstellungspflicht des Verletzten beim Durchgangsarzt.  

     

    Mit wem wird abgerechnet?