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  • 01.10.2005 | DRG-System 2006

    Neuer DRG-Katalog für 2006 verabschiedet

    Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die Nachricht, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf den neuen Fallpauschalenkatalog 2006 verständigt hat – die DRGs 2006 sind da.  

     

    Die Kostendaten von etwa 2,5 Mio. Behandlungsfällen der inzwischen 214 an der Kalkulation der DRGs teilnehmenden Krankenhäuser wurden analysiert und das DRG-System angepasst. Ziel ist es, eine immer aufwandsgerechtere Vergütung zu erreichen.  

    Was ändert sich?

    In der nachfolgenden Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen in aller Kürze zusammengefasst. Eine detailliertere Besprechung folgt dann in der nächsten Ausgabe.  

     

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick

    • Abrechenbare Fallgruppen: Im Jahr 2006 gibt es 954 DRGs – 76 mehr als 2005. Nur 448 DRGs (47 Prozent) bleiben textgleich, die anderen wurden teilweise oder ganz abgeändert. Begleiterkrankungen bekommen eine größere Bedeutung: 374 DRGs sind jetzt nach PCCLs gesplittet.
    • Z-DRGs: Viele Z-DRGs der Version 2005 werden jetzt wieder einer Basis-DRG zugeordnet.
    • Zusatzentgelte: Es wurden 83 Zusatzentgelte vereinbart, 12 mehr als 2005. Nur 41 davon haben eine von der Bundesebene vorgegebene Bewertung, 42 wurden ohne Bewertung vereinbart.
    • Intensivmedizin: Für die Intensivmedizin wurden die Scores TISS und SAPS als Trennkriterien bei besonders aufwändigen DRGs definiert.
    • Krebsmedizin: In der Onkologie wurde die Zahl der Chemotherapeutika erhöht, die als Zusatzentgelt berechnet werden können. In der Kinderonkologie erfolgte eine Anpassung der Dosierungen für Zusatzentgelte.
    • Pädiatrie: In der Pädiatrie wurde der Forderung nach mehr altersgerechten DRGs Rechnung getragen. 51 neue Alterssplits wurden eingeführt. Ein Grund, warum Kinder und Erwachsene nicht zusammen in einer DRG erfasst werden sollten: Die zum Teil deutliche Verkürzung der Verweildauer bei Erwachsenen ist bei Kindern sehr viel geringer ausgeprägt.
    • Unfallchirurgie: In der Unfallchirurgie wurden unterhalb der Ebene der Polytraumata DRGs für Mehrfachverletzungen geschaffen. Stichwort: „Eingriff an mehreren Lokalisationen“.
    • Schlaganfälle: Die Abbildung von Schlaganfällen wurde weiter differenziert: Nunmehr gibt es 13 DRGs für Schlaganfälle.
    • DRGs für teilstationäre Leistungen: Zwei DRGs für die teilstationäre Behandlung wurden geschaffen. Es handelt sich um die DRGs L90A für die Behandlung einer Niereninsuffizienz bei Erwachsenen (Alter >14 Jahre) und L90B für die Behandlung einer Niereninsuffizienz bei Kindern (Alter < 15 Jahre).