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  • 01.07.2006 | Die Aufklärungspflicht des Chefarztes, Teil 1

    Die Aufklärung bei neuartigen Behandlungsmethoden und der richtige Zeitpunkt

    Von besonderer Bedeutung im Verhältnis zwischen Chefarzt und Patient sind die Fragen rund um die ärztliche Aufklärungspflicht. Gerade hier liegen zahlreiche Spannungsbereiche, die mittlerweile nicht nur das Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern auch vielfältig die Beziehung zwischen Ärzten und Juristen beschäftigt. Unsere neue Beitragsserie „Die Aufklärungspflicht des Chefarztes“ befasst sich daher mit Fragen zum Aufklärungszeitpunkt und den Folgen unzureichender Aufklärung. Im ersten Teil stellen wir Ihnen zwei neue Urteile vor.  

    Die Aufklärung bei neuartigen Behandlungsmethoden

    Über die Risiken neuartiger ärztlicher Behandlungsmethoden müssen Patienten ausdrücklich und eindeutig aufgeklärt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem neuesten Urteil vom 13. Juni 2006 (Az: VI ZR 323/04 – Abruf-Nr. 061736) betont.  

     

    Dem viel beachteten „Robodoc“-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Patientin verlangte Schadenersatz wegen einer nach ihrer Behauptung fehlerhaft und ohne die erforderliche Aufklärung durchgeführten ärztlichen Behandlung. 1995 implantierte der Arzt mit Hilfe eines computerunterstützten Fräsverfahrens („Robodoc“) eine zementfreie Hüftgelenksendoprothese. Bei dem fünfeinhalbstündigen Eingriff wurde ein Nerv beschädigt.  

     

    Die Richter betonten, dass die Anwendung neuer Verfahren für den medizinischen Fortschritt unerlässlich sei. Sie stellten jedoch auch ausdrücklich fest: „Am Patienten dürfen sie aber nur dann angewandt werden, wenn diesem zuvor unmissverständlich verdeutlicht wurde, dass die neue Methode die Möglichkeit unbekannter Risiken birgt“. Der Patient müsse in die Lage versetzt werden, eine Entscheidung zu treffen, ob er sich nach der herkömmlichen Methode mit den bekannten Risiken operieren lassen möchte oder nach der neuen Methode unter besonderer Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Vorteile und der noch nicht in jeder Hinsicht bekannten Gefahren.