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  • 03.09.2008 | Der GOÄ-Spiegel

    Faktorerhöhung bei Verwendung eines Multislice-CT?

    Rechtfertigt die Verwendung des Geräts Multislice-CT eine Erhöhung des GOÄ-Steigerungsfaktors?  

     

    Bei einem Multislice-CT handelt es sich streng genommen um eine Weiterentwicklung des Spiral-CT. Dieser Umstand allein rechtfertigt noch keine Erhöhung. Grundsätzlich ist es immer problematisch, technische Weiterentwicklungen an Geräten als Begründung für einen höheren Steigerungssatz zu verwenden, da diese nicht als Bemessungskriterium für die Höherbewertung einer Leistung in § 5 GOÄ genannt sind. Allerdings gibt der Kommentar des Deutschen Ärzteverlags einen entsprechenden Hinweis. Hier heißt es zum Spiral-CT (Spiral-Mehrzeilen-Detektor) und zum ultraschnellen CT (EBT):  

     

    „Auch solche Weiterentwicklungen der CT-Technik sind den CT-Leistungen nach den entsprechenden untersuchten Gebieten zuzuordnen (zum Beispiel EBT der Herzkranzgefäße den Nrn. 5371 plus 5377). Die Besonderheiten solcher Verfahren können nicht durch analogen Abgriff zum Beispiel von Leistungen der Strahlentherapie, sondern nur mit dem Steigerungsfaktor (gegebenenfalls mit abweichender Vereinbarung nach § 2) berücksichtigt werden.“  

    Generell sollten sich Begründungen für einen höheren Steigerungssatz ausschließlich auf die Bemessungskriterien nach § 5 GOÄ beziehen, um auch bei Beanstandungen im Rahmen einer eventuell erforderlichen näheren Erläuterung der Begründung besser argumentieren zu können. Das sind:  

     

    • Schwierigkeitsgrad (zum Beispiel patientenbezogene Gründe, besondere diagnostische Fragestellungen)
    • Zeitaufwand (zum Beispiel schwierige Auswertung gegebenenfalls aufgrund darzulegender anatomischer Besonderheiten)
    • Umstände bei der Ausführung (zum Beispiel CT bei anästhesierten und beatmeten Patienten mit erhöhtem Überwachungsaufwand bei der Untersuchung)