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  • 06.01.2009 | Der GOÄ-Spiegel

    Die Abrechnung einer „Red Flag“-Endoskopie

    Als „Red-Flag“-Endoskopie wird die Endoskopie mit speziellen Endoskopen - die eine Autofluoreszenz-Vorrichtung enthalten - bezeichnet. Es handelt sich sozusagen um ein „digitales Färben“ während der Endoskopie.  

     

    Die GOÄ-Abrechnung kann mit den GOÄ-Ziffern der zugrundeliegenden Leistung erfolgen (hohe Koloskopie nach Nr. 687 GOÄ, partielle Koloskopie nach Nr. 688 GOÄ bzw. Sigmoidoskopie nach Nr. 689 GOÄ). Dazu kann der Zuschlag nach Nr. 5298 GOÄ analog berechnet werden (Zuschlag bei Anwendung digitaler Radiographie). Die Berechnung dieses Zuschlags erfolgt in Anlehnung an die Empfehlung der Bundesärztekammer im Deutschen Ärzteblatt vom 18. Januar 2002 zur Anwendung flexibler Videoendoskope. Er beträgt 25 Prozent des Einfachsatzes der zugrundeliegenden Leistung.  

     

    Die Empfehlung der Bundesärztekammer bezieht sich aber nur auf die Verwendung eines flexiblen Videoendoskops mit Videochip. Da damit die aufwendigere Leistung der „Red Flag“-Endoskopie noch nicht vollständig abgebildet ist, kann unseres Erachtens noch zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 5733 GOÄ analog berechnet werden (Zuschlag für computergesteuerte Analyse). Der Zuschlag beträgt 46,63 Euro und ist nicht steigerungsfähig.