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  • 05.02.2008 | Der GOÄ-Spiegel

    Die Abrechnung der Longo-Operation

    Bei Stapler-Hämorrhoidektomie nach Longo wird von vielen Kostenträgern verlangt, diese nach Nr. 3241 GOÄ [Hohe intraanale Exzision von Hämorrhoidalknoten (zum Beispiel nach Milligan/Morgan) – auch mit Analplastik, 924 Punkte] abzurechnen. Begründung: Nach wie vor handele es sich um eine Hämorrhoiden-Operation, der höhere Aufwand könne nur beim Steigerungsfaktor berücksichtigt werden.  

     

    Richtig daran ist nur, dass es sich um eine Operation bei Hämorrhoiden handelt. Das ist aber nicht entscheidend. Die Frage ist, ob die Longo-Op von der Nr. 3241 GOÄ erfasst wird.  

     

    Nr. 3241 GOÄ ist – wie das dort angeführte Beispiel Milligan/Morgan zeigt – auf herkömmliche Operationsverfahren abgestellt. Das Verfahren der Longo-Op war bei Fassung der GOÄ 1983 noch nicht bekannt. Es war auch noch nicht möglich, da entsprechende Zirkularstapler noch nicht zur Verfügung standen. Zudem ist die Leistung der Nr. 3241 GOÄ eine „Exzision“ der Hämorrhoidalknoten. Bei der Longo-Op werden aber nicht die Hämorrhoidalknoten exzidiert, sondern proximal davon gelegene Schleimhaut wird exidiert.