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  • 05.01.2010 | Der GOÄ-Spiegel

    Abrechnung der kontinenten Neoblase: Interessantes Urteil des Amtsgerichts Cochem

    Dass die GOÄ-Nr. 1807 (Operative Bildung einer Harnblase aus Ileum oder Kolon) nicht auf die heutige kontinente Neoblase abgestellt ist, entspricht auch dem Stand der führenden Kommentierungen zur GOÄ. Empfohlen wird die zusätzliche Analogabrechnung der GOÄ-Nr. 3210 (Anus praeter duplex naturalis, 2.000 Punkte). Diese Empfehlung beruht wahrscheinlich auf alten Stellungnahmen der Bundesärztekammer, ist jedoch völlig unzureichend.  

     

    Auseinandersetzungen zur Abrechnung der kontinenten Neoblase gingen bisher oft zu Ungunsten des Arztes aus, weil Gerichte häufig einem Verständnis zur „Zielleistung“ im Sinne der PKV (kurz: inbegriffen in der Nr. 1807 ist das, was medizinisch notwendig ist) folgten. Entsprechend führen PKVen solche Urteile an.  

     

    Wenn Sie mit Urteilen konfrontiert werden, sollten Sie darauf achten, ob diese Entscheidungen das bereits mehrfach erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2008 berücksichtigen. Darin erteilte der BGH der PKV-Vorstellung von der „Zielleistung“ eine klare Absage. Als „abschreckendes Beispiel“ eines überholten Urteils sei hier das des Amtsgerichts Bingen vom 30. Mai 2008 (Az: 2 C 26/07; Abruf-Nr. 094060) genannt.