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  • · Fachbeitrag · Chirurgie

    PKV streicht Nr. 2008 neben Nr. 2006 - zu Recht?

    Frage: „Eine PKV lehnte die Berechnung der Nr. 2008 GOÄ (Wund- oder Fistelspaltung) neben der Nr. 2006 (Versorgung einer nicht primär heilenden Wunde) mit der Begründung ab, die Wundspaltung sei Bestandteil der Wundversorgung nach der Nr. 2006 GOÄ. Ist das tatsächlich so?“

     

    Antwort: Nein. Die Begründung der PKV verwundert schon aufgrund der Bewertungsrelationen (Nr. 2008: 90 Punkte, Nr. 2006: 63 Punkte). Eine höher bewertete Leistung kann nicht in der niedriger bewerteten eingeschlossen sein! Aber auch „andersrum“ stimmt es nicht: Die Wundversorgung in Nr. 2006 GOÄ bezieht sich nur auf oberflächliche Behandlungen wie Wundsäuberung und Nekrosenabtragungen.

     

    Um die Nrn. 2008 und 2006 GOÄ nebeneinander berechnen zu können, muss es sich aber um eine „Wundspaltung“ gehandelt haben. Eine „Spaltunga“ ist eine chirurgische Eröffnung, nicht lediglich eine oberflächliche Spreizung.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 19 | ID 31335750