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  • 04.08.2008 | Behandlungsfehler-Statistik 2007

    Welches Fachgebiet wies 2007 die meisten Anträge auf einen Behandlungsfehler auf?

    Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern gingen 2007 insgesamt 10.432 Begutachtungsanträge von Patienten ein, 152 mehr als im Jahr 2006 (+ 1,5 Prozent). Das geht aus der im Juni 2008 veröffentlichten „Statistischen Erhebung der Gutachterkommission und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2007“ hervor. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche Behandlungsfehlervorwürfe sich auf die Krankenhausärzte beziehen.  

    Behandlungsfehler ingesamt

    Von den 7.049 abgeschlossenen Verfahren (Kliniken/Niedergelassene) verneinten die Gutachterkommission und Schlichtungsstellen in 4.954 Verfahren einen Behandlungsfehler oder einen Risikoaufklärungsmangel. In 378 Fällen wurde zwar der Behandlungsfehler bzw. der Risikoaufklärungsmangel bejaht, diese waren jedoch nicht ursächlich für einen Gesundheitsschaden. Nur in 1.717 Verfahren wurde sowohl ein Behandlungsfehler bzw. Risikoaufklärungsmangel als auch die Kausalität positiv festgestellt. Hier war also der Behandlungsfehler auch ursächlich für den Gesundheitsschaden.  

    Auf Krankenhausärzte bezogene Fehler

    Die meisten Anträge zur Anerkennung eines Behandlungsfehlers (8.140) richteten sich gegen Klinikärzte. Von den 5.750 Anträgen im Klinikbereich wurden 1.507 als Fehler bzw. Aufklärungsmangel bejaht.  

     

    Beteiligte Fachgebiete bzw. Tätigkeitsbereiche in der Klinik

    1. Unfallchirurgie (1.137)
    6. Anästhesieologie und Intensivmedizin (217)
    2. Allgemeinchirurgie (1.035)
    7. Neurochirurgie (170)
    3. Orthopädie (712)
    8. Urologie (153)
    4. Innere Medizin (457)
    9. Geburtshilfe (152)
    5. Frauenheilkunde (398)
    10. HNO-Heilkunde (124)

    Die zehn häufigsten fehlbehandelten Krankheiten in der Klinik

    1. Kooxarthrose (Hüftgelenkarthrose) (66)
    6. Gonarthrose (Kniegelenkarthrose) (35)
    2. Unterschenkel- und Sprunggelenkfraktur (59)
    7. Hand- und Handgelenkfraktur (30)
    3. Femurfraktur (Oberschenkelfraktur) (48)
    8. Divertikulose des Darms (Ausstülpungen des Darms) (27)
    4. Schulter- und Oberarmfraktur (46)
    9. Cholelithiasis (Gallensteinleiden) (26)
    5. Unterarmfraktur (43)
    10. Fußfraktur (ausgenommen oberes Sprunggelenk) (24)

    Mit welchen Konsequenzen muss der Arzt rechnen?

    Der Arzt muss mit folgenden Konsequenzen rechnen, wenn sich der Behandlungsfehlervorwurf bestätigt:  

     

    Gerichtliche Verfahren

    • Schadenersatz und Schmerzensgeldforderung vor den Zivilgerichten (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof)
    • Drohende Geld- und/oder Freiheitsstrafe bis hin zum Entzug der Approbation durch das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren vor einem Strafgericht
    • Verweis, Verwarnung, Geldstrafe oder Ruhen der Approbation im berufsgerichtlichen Verfahren bei zusätzlichem Verstoß gegen die Berufsordnung