Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.12.2007 | Arzthaftung

    Vorsicht bei Anwendung einer Außenseitermethode

    Wendet ein Arzt eine sogenannte Außenseitermethode an, gelten besondere Anforderungen an seine Sorgfaltspflicht – nämlich der „Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Arztes“. So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 22. Mai 2007 (Az: VI ZR 35/06 – Abruf-Nr. 072363) formuliert.  

    Der Sachverhalt

    Im Fall trug die Patientin vor, dass sie im Jahr 2001 von der Behandlung ihres Bandscheibenvorfalls mit einem Racz-Katheter abgesehen hätte, wäre sie vollständig aufgeklärt worden. In der unterzeichneten vorgefertigten „Operationsaufklärung und Einwilligung“ waren als „Risiken“ und mögliche Komplikationen der Operation unter anderem die „Möglichkeit einer Querschnittslähmung und einer Blasen- und Mastdarmstörung“ angeführt und handschriftlich unterstrichen. Von einer konventionellen Bandscheibenoperation riet der Arzt ab.  

    Die Entscheidung

    Bei der Anwendung einer Außenseitermethode habe der Arzt diese während der gesamten Behandlung zu überprüfen, da in besonderem Maße mit unbekannten Risiken und Nebenwirkungen zu rechnen sei. Zwar müsse der behandelnde Arzt nicht stets den sichersten therapeutischen Weg wählen, doch bei der Anwendung einer solchen Methode müsse ein höheres Risiko für den Patienten in besonderem Maße eine sachliche Rechtfertigung – zum Beispiel durch eine günstigere Heilungsprognose – finden.  

     

    Die sich hieraus ergebende Abwägung ist kein einmaliger Vorgang bei Beginn der Behandlung, sondern muss jeweils erneut vorgenommen werden, so die Richter. Und zwar insbesondere dann, wenn neue Erkenntnisse über mögliche Risiken und Nebenwirkungen vorliegen, über die sich der behandelnde Arzt ständig – insbesondere auch durch unverzügliche Kontrolluntersuchungen – zu informieren hat. Dies gelte insbesondere dann, „wenn im Verlauf der Behandlung Komplikationen auftreten“.  

     

    Praxistipp