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  • 04.03.2010 | Arzthaftung

    Haftpflicht: Schadenssummen sind kräftig gestiegen - gibt es eine Deckungslücke?

    von RA Dr. Michael Fortmann, Kanzlei Heuking & Partner, Köln

    In den letzten Jahren ist eine deutliche Erhöhung der Schmerzensgelder zu beobachten, die von Gerichten den Geschädigten zugesprochen werden. Insbesondere bei Geburtsschäden sind hohe Schmerzensgeldzahlungen zu verzeichnen. Lagen in den 80er Jahren die Schmerzensgeldsummen, die von Gerichten für einen Geburtsschaden zugesprochen wurden, bei etwa 40.000 bis 100.000 Euro, so sind heute in diesen Fällen Schmerzensgeldsummen von bis zu 500.000 Euro keine Seltenheit mehr. Die Schmerzensgeldsummen bei Geburtsschäden haben sich somit in knapp 30 Jahren mindestens verfünffacht. Auch in anderen Bereichen sind höhere Schmerzensgeldsummen - insbesondere bei schweren und langwierigen körperlichen Beeinträchtigungen - zu verzeichnen.  

    Höhere Schadenersatzsummen

    Auch bei der Höhe der Schadenersatzsummen insgesamt ist eine Steigerung festzustellen. Diese Erhöhung beruht unter anderem darauf, dass früher in der Regel nur die Kosten für die erforderliche Heilbehandlung in Schadenersatzprozessen geltend gemacht wurden. Diese Kosten machen in den meisten Fällen allerdings nur einen geringen Teil des materiellen Schadens, den der Patient durch einen Arztfehler erleidet, aus. Den überwiegenden Teil des Schadens des Patienten - vor allem bei jungen Geschädigten - sind der Haushaltsführungs- und der Erwerbsschaden. Laut einem aktuellen Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 13. Januar 2010 (Az: 2 O 1097/09) muss der Arzt auch die Kosten für Eingliederungsmaßnahmen (hier 27.000 Euro) erstatten. Dadurch, dass diese Schadenspositionen immer bekannter geworden sind und sie somit mehr von den Anwälten der Patienten geltend gemacht werden, haben sich somit auch die eigentlichen Schadenersatzsummen erhöht.  

    Enormer Anstieg der Haftpflichtprämien

    Infolge der höheren Schadensersatz- und Schmerzensgeldsummen ist auch ein Anstieg der Haftpflichtprämien zu beobachten. Zahlte ein Krankenhaus im Jahr 1987 etwas mehr als 100 Euro je Krankenhausbett an Prämie für eine Haftpflichtversicherung, so hat sich diese Summe im Jahr 2006 bereits knapp verfünffacht. In diesem Jahr zahlten Krankenhäuser je Bett im Durchschnitt 500 Euro an Prämie.  

     

    Dies ist allerdings nur eine Durchschnittsprämie. Die individuelle Prämie des Krankenhauses ist vor allem davon abhängig, welche Schadensquote das jeweilige Krankenhaus aufweist. Teilweise ist es deshalb heute Krankenhäusern mit einer hohen Schadensquote und aufgrund der hohen Prämie nicht mehr möglich, eine finanzierbare Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Folge ist, dass diese Häuser ihre Schadensfälle selbst bezahlen und dafür Rückstellungen in ihren Bilanzen bilden müssen. Dies kann zu einer enormen wirtschaftlichen Belastung des betroffenen Hauses führen.