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  • 01.09.2009 | Altersversorgung

    Altersteilzeit für Chefärzte nach wie vor aktuell - auch über den 31.12.2009 hinaus

    von Albert Fortmann, Fortmann Consulting, Emsdetten

    Laut dem neuen„Krankenhausbarometer“ verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser. Nur noch 21 Prozent schätzen ihre Situation als eher gut ein, während etwa 34 Prozent sie als eher unbefriedigend beurteilen und 43 Prozent unentschieden sind. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Einschätzung damit verschlechtert. Dieses eher düstere Bild wird die Krankenhausträger zwingen, weitere Einsparungen bei den Sachkosten, aber auch bei den Personalkosten vorzunehmen. Das wiederum wird zu einer weiteren Verdichtung der Arbeitsbelastung führen, besonders bei Leitenden Ärzten. Schon jetzt haben zwei Drittel der Krankenhäuser Probleme, offene Stellen im ärztlichen Dienst zu besetzen. Damit wird die Arbeitsbelastung der Chefärzte ansteigen.  

    Frühere Beendigung des Dienstverhältnisses möglich?

    Diese Prognose veranlasst viele ältere Chefärzte, darüber nachzudenken, ob eine frühere Beendigung des Dienstverhältnisses finanziell verkraftbar ist. In diesem Zusammenhang hatten wir im „Chefärzte Brief“ Nrn. 7 und 11/2006 bereits auf die Altersteilzeit für Chefärzte hingewiesen. Die Möglichkeit für Chefärzte, Altersteilzeit zu vereinbaren, besteht auch über den 31. Dezember 2009 hinaus, denn nicht das Altersteilzeitgesetz läuft aus, sondern nur die staatliche Förderung durch die Arbeitsagenturen. Da jedoch für die meisten Altersteilzeitmodelle im Chefarztbereich vom Krankenhausträger keine Förderung beantragt wird, ist der Wegfall der Förderung nicht wesentlich.  

    Keine wesentlichen Einnahmeverluste durch Altersteilzeit

    Wesentlich ist in diesem Bereich die steuerliche Privilegierung der Aufstockungsbeträge und nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 2005 (Az: VI R 152/01) die Einbeziehung der Liquidationseinnahmen aus dem stationären Bereich. Der freiberufliche Bereich hingegen lässt sich steuerlich privilegiert unter Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG in den allermeisten Fällen lösen, so dass durch die Kombination mit dem Altersteilzeitgesetz für den Chefarzt keine wesentlichen Einkommensverluste entstehen - verglichen mit der Einnahmesituation, die vorgelegen hätte, wenn der Chefarzt bis zum 65. Lebensjahr weitergearbeitet hätte. Für den Krankenhausträger ist ein solches Modell ebenfalls akzeptabel, da er keine oder keine nennenswerten zusätzlichen Aufwendungen zu erbringen hat. In nicht seltenen Fällen lässt sich sogar eine Einsparung feststellen. Das folgende Beispiel mag dies verdeutlichen:  

     

    Tabelle 1: Gesamtnettoeinkommen bei voller Weiterarbeit

    Dr. N. N., Chefarzt mit Altvertrag, geboren am 30. 11. 1949 (alle Angaben in Euro)  

    Jahr  

    2006  

    2007  

    2008  

    Durchschnitt  

     

    Stationär  

    210.000,00  

    190.000,00  

    200.000,00  

    200.000,00  

     

    Ambulant  

    65.000,00  

    60.000,00  

    65.000,00  

    63.333,33  

     

    Sonstige  

    5.000,00  

    4.800,00  

    3.000,00  

    4.266,67  

     

    Gesamteinnahmen  

    280.000,00  

    254.800,00  

    268.000,00  

    267.600,00  

     

    abzüglich  

     

     

     

     

     

    Abgaben an das Haus  

    84.000,00  

    76.440,00  

    80.400,00  

    80.280,00  

     

    Beteiligung  

    Nachgeordneter  

    23.800,00  

    21.658,00  

    22.780,00  

    22.746,00  

     

    Versicherung  

    3.500,00  

    3.500,00  

    3.500,00  

    3.500,00  

     

    Betrag vor Steuern  

    168.700,00  

    153.202,00  

    161.320,00  

     

    161.074,00  

     

     

    Bruttogehalt vom Krankenhaus  

    87.000,00  

     

     

    Gesamtbrutto vor Steuern  

    248.074,00  

     

     

    Gesamtnetto  

    148.844,40  

    Gesamtnettoeinkommen für die Zeit vom 1.12.2009 bis 30.11.2014  

    744.222,00  

    Umsetzung eines Altersteilzeitmodells

    Alternativ werden die Auswirkungen eines Altersteilzeitmodells mit einer Laufzeit vom 1. 12. 2009 bis zum 30. 11. 2014 (60 Monate) für diesen Chefarzt gegenüber der Rente mit 65 Jahren aufgezeigt. Es wird vorausgesetzt, dass die Ambulanz für 136.000 Euro an das Krankenhaus verkauft wird.