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  • 01.05.2004 | Alle Fachgebiete

    Keine neuen Erkenntnisse aus dem Gerichtsurteil wegen Abrechnungsbetrugs bei Laborleistungen

    In der Nr.  7/2003 des "Chefärzte Brief" hatten wir kurz über ein Urteil des Landgerichts Regensburg vom 28. Mai 2003 (Az: 2 KLs 103 Js 5189/2000 - Abruf-Nr.  040162 ) berichtet. Hintergrund war die Verurteilung eines Chefarztes wegen Abrechnungsbetrugs bei Laborleistungen. Nachdem das Urteil auch im Deutschen Ärzteblatt vom 28. November 2003 besprochen worden war, fragten einige Leser nach dem näheren Inhalt des Urteils und ob man daraus Erkenntnisse zu den "Spielregeln" der Laborabrechnung durch Chefärzte gewinnen könne.

    Das Urteil betrifft den Einzelfall eines Chefarztes mit erheblich krimineller Energie (Rechnungsfälschungen, Abrechnung nicht erbrachter Leistungen). Da die Urteilsgründe auf diesen Einzelfall bezogen sind, sind auch nur wenig allgemeine praxisrelevante Empfehlungen abzuleiten. Wir empfehlen Ihnen daher, die im "Chefärzte Brief" bereits gegebenen Hinweise zur Abrechnung von Laborleistungen und zum Thema Abrechnungsbetrug zu beachten.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 18 | ID 96875