· Fachbeitrag · Altersvorsorgereformgesetz
Der Systemwechsel in der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027, Teil 1
von Lukas Hendricks, Steuerberater, Bonn
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl I 26, Nr. 156) hat der Gesetzgeber die seit 2002 bestehende „Riester“-Förderung grundlegend neu geordnet. Dieser Beitrag fasst die für die Beratungspraxis wesentlichen Änderungen zusammen und gibt Handlungsempfehlungen für die Mandantenbetreuung.
Auf einen Blick |
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1. Hintergrund und Gesetzgebungsverfahren
Das Altersvorsorgereformgesetz stellt die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab dem Jahr 2027 auf eine neue Produkt- und Förderlogik um. Am 8.5.26 hat der Bundesrat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zugestimmt. Es wurde als „Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ im Bundesgesetzblatt (BGBl I 26, Nr. 156) verkündet. In einem eigenständigen Artikel wird zugleich das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) umfassend neu geordnet.
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