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  • 06.08.2020 · Nachricht · Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

    Länder reagieren und verlängern die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31.3.21

    | Da Ende des Jahres 2019 absehbar war, dass nicht alle betroffenen elektronischen Aufzeichnungssysteme pünktlich mit einer TSE ausgestattet werden konnten, führte das BMF (6.11.19, IV A 4 - S 0319/19/10002 :001) eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.20 ein. Diese Frist für die Anbindung von Kassensystemen an eine zTSE wurde nicht verlängert. Daraufhin schufen die Bundesländer (bisher alle Bundesländer, außer Bremen) eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31.3.21 zu verlängern. Dabei variieren die Regelungen je nach Bundesland. |

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