09.10.2015 · Fachbeitrag · Wettbewerb
Öffnung des deutschen Marktes für ausländische Steuerberater
Der Generalanwalt des EuGH Pedro Cruz Villalon hat am 1.10.15 seine Schlussanträge hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit in Deutschland vorgelegt. Seiner Ansicht nach ist es europarechtswidrig, wenn eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft nicht für Mandanten in Deutschland arbeiten darf (EuGH, Schlussanträge 1.10.15 in der Rs. C-342/14).
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