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  • 04.10.2019 · Nachricht · Versicherungs- und Beitragsrecht

    Mehr Rechtssicherheit bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen

    | Betriebsprüfungen müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen zwingend durch einen Verwaltungsakt, der insbesondere den Umfang, die geprüften Personen und das Ergebnis der Betriebsprüfung festhält, beendet werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und vier Revisionen von mittelständischen Unternehmen zurückgewiesen (BSG 19.9.19, B 12 R 25/18 R, Abruf-Nr. 211270 und weitere). |

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