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  • · Fachbeitrag · Unternehmensberatung

    Über das Risiko der Scheinselbstständigkeit bei Interim-Managern

    von Maximilian Schreiber, Unterföhringen, www.rsc-foerderung.com/

    | Bei Interim-Managern scheinen die Definitionen von Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit miteinander zu verschwimmen. Das beinhaltet eine schwierige Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit. Ein Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber die Kriterien der (Schein-)Selbstständigkeit in den vergangenen Jahren immer wieder geändert, Regelungen neu gefasst und z. T. auch wieder verworfen hat. Viele Unternehmen sind aufgrund der Vielzahl von Veränderungen verunsichert. BBP erläutert, wie sich das Risiko der Scheinselbstständigkeit bei Interim-Managern vermeiden lässt. |

    1. Scheinselbstständigkeit ‒ ja oder nein?

    Scheinselbstständigkeit ist keine wirkliche Beschäftigung, sondern lediglich die Bezeichnung einer fehlerhaften Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Auftragnehmer/Arbeitnehmer bzw. Auftraggeber/Arbeitgeber. Dabei kann anhand einiger Fakten ganz eindeutig geklärt werden, ob es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt oder nicht. Dazu müssen folgende Fragen abschließend beantwortet werden:

     

    • Trägt der Interim-Manager allein das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit?

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