06.11.2017 · Fachbeitrag · Schätzungsbefugnis
Fehlende Rechnungsnummern oder ungeklärte Einlagen berechtigen zu Hinzuschätzungen
| Lücken in der Rechnungsnummernabfolge können eine Schätzung nötig erscheinen lassen, wenn die vollständige Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet anzusehen ist (FG Hamburg, 28.8.17, 2 K 184/15, Abruf-Nr. 197394 ). |
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