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  • 06.11.2017 · Fachbeitrag · Schätzungsbefugnis

    Fehlende Rechnungsnummern oder ungeklärte Einlagen berechtigen zu Hinzuschätzungen

    Lücken in der Rechnungsnummernabfolge können eine Schätzung nötig erscheinen lassen, wenn die vollständige Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet anzusehen ist (FG Hamburg, 28.8.17, 2 K 184/15, Abruf-Nr. 197394 ).