Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Rund um die Kassenführung

    „Zapper“ - Die automatische Technologie zur Verkürzung der Einnahmen

    | Kennen Sie den Begriff „Zapper“? Sie vielleicht nicht. Vielleicht aber Ihr Mandant. Und wenn es so ist, wird dieser Sie nicht aufklären, was sich hinter diesem Begriff verbirgt.  |

    1. Was verbirgt sich hinter dem Begriff?

    Zapper ist ein Begriff für Software, deren Aufgabe die nachträgliche Veränderung von in Registrierkassen, Taxametern und Geldspielautomaten gespeicherten Transaktions- und Umsatzdaten ist. Zapper sind add-ons, die nicht in das Betriebssystem eingebettet sind und leicht aus dem System entfernt werden können.

     

    Das Programm ist i.d.R. auf einem USB-Stick gespeichert und kann jederzeit in Einsatz gebracht werden. Über eine Maske kann eingegeben werden, um wie viel Prozent der Umsatz der letzten Abrechnungsperioden reduziert werden soll. Egal ob 10, 20 oder 30 %, der Zapper vernichtet die Originaldaten und programmiert die komplette Datenbank automatisch neu.

     

    Zum Missfallen der Anwender, unzähliger Unternehmen mit Bargeldgeschäften, wie Gastronomie, Friseur, Taxibetrieben oder Apotheken, wurden diese Programme von Betriebsprüfern in unterschiedlichen Bundesländern im vergangenen Jahr in ganz Deutschland entdeckt. Apotheken und Gastronomiebetriebe sind bereits Favoriten der Prüfer. Denn da alle Einzelposten in der Warenwirtschaft chronologisch und individuell gespeichert werden und untereinander vernetzt sind, ist der Einsatz von Zappern nachweisbar. Leichter ist dies, wenn die Beamten wissen, wonach sie suchen sollen. Den Gerüchten zufolge sind die Behörden seit längerem im Besitz eines Zappers (s. www.apotheke-adhoc.de/nachrichten).

    2. Auswirkungen auf den Steuerberater

    Weisen Betriebsprüfer einem Unternehmen illegale Methoden nach, muss auch der Steuerberater mit Fragen rechnen. Im schlimmsten Fall droht dem Berater eine Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (s. dazu Impulse, „Im Visier der Steuerfahndung“ vom 7.8.12).

     

    PRAXISHINWEIS |  Schauen Sie als Steuerberater über Ungereimtheiten nicht tatenlos hinweg. Allzu schnell geraten Sie in den Verdacht der Beihilfe.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Steueraufsicht und Betriebsprüfung in der Zeit der Kassenandroiden und ohne INSIKA von Erich Huber in „Die steuerliche Betriebsprüfung“, Nr. 6 bis 12, 2009
    Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 132 | ID 39897610

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents