· Fachbeitrag · Reform der Altersvorsorge
Private Vorsorge im Neustart: Mit Aktien, Fonds und ETF für das Alter sparen
von StB Matthias Borgmeier und RA Ann-Kristin Gruner
Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) ist beschlossen. Der Bundestag hat den Entwurf am 27.3.26 verabschiedet, und der Bundesrat hat dem Gesetz am 8.5.26 zugestimmt. Die grundlegenden Änderungen treten planmäßig zum 1.1.27 in Kraft. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend zu modernisieren. Hintergrund ist insbesondere die seit Jahren sinkende Akzeptanz der bisherigen Riester-Rente, deren Produkte aufgrund niedriger Renditen, hoher Kosten und komplexer Förderstrukturen zunehmend in die Kritik geraten sind. Die Reform soll daher zu einer Vereinfachung, Entbürokratisierung und stärkeren Renditeorientierung der privaten Altersvorsorge führen.
1. Hintergrund und Zielsetzung der Reform
Neben der gesetzlichen Rente soll eine ergänzende, freiwillige Altersvorsorge einen Beitrag dazu leisten, den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern. Ende 2024 gab es rund 15 Mio. private Altersvorsorgeverträge. Gegenüber den heutigen Beziehern von Alterseinkünften haben seit der Einführung der Riester-Förderung im Jahr 2002 damit deutlich mehr Personen im erwerbsfähigen Alter eine zusätzliche Anwartschaft aufgebaut. Aber nach einer anfänglich stark steigenden Anzahl an Vertragsabschlüssen verlangsamte sich in den letzten Jahren diese Dynamik. Die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge ist seit dem Jahr 2018 sogar leicht rückläufig.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Einführung neuer, flexibler Altersvorsorgeprodukte sowie eine grundlegende Neugestaltung der staatlichen Förderung. Gleichzeitig sollen Kosten reduziert, Produkttransparenz erhöht und die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Angeboten verbessert werden.
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