· Fachbeitrag · Referentenentwurf
Das Designrecht soll modernisiert werden
von Prof. Dr. Ralf Jahn Würzburg
Am 14.11.25 hat das BMJV den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts veröffentlicht ( iww.de/s14862 ). Damit sollen die Vorgaben der EU-Designrichtlinie (RL [EU] 2024/2823 vom 23.10.24) umgesetzt und das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) modernisiert werden.
1. Hintergrund
Design steigert den Markenwert, erhöht die Marktanteile und fördert den Absatz durch Differenzierung vom Wettbewerb und emotionale Kundenbindung. Die Kreativindustrie ist auch in Deutschland ein wichtiger und stetig wachsender Wirtschaftszweig. Gewerbliche Schutzrechte sind ein wichtiger Faktor für Innovationen. Um das Potenzial voll auszuschöpfen und Anreize für die Anmeldung von Schutzrechten zu schaffen, müssen die Schutzrechtssysteme leicht nutzbar und die Verfahren effizient sowie kostengünstig ausgestaltet sein. Zudem muss auch technologisch neuen Designs die Anmeldung erleichtert werden. Dabei spielt das Designrecht eine wichtige Rolle.
2. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Modernisierung
Das entsprechende Gesetz soll der Umsetzung der verbindlichen Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/2823 und der Modernisierung der Verfahren vor dem DPMA dienen. Dabei sollen die Regelungsstrukturen des Designgesetzes (DesignG), der Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes (DesignV) und des Patentkostengesetzes (PatKostG) unverändert beibehalten werden. Zielsetzung der Gesetzesnovelle ist es insbesondere, ein einheitliches Schutzniveau und harmonisierte Verfahren innerhalb der EU zu schaffen, um den Binnenmarkt zu fördern. Durch die Aufnahme einer verbindlichen Reparaturklausel soll zudem der Binnenmarkt für Ersatzteile vollendet werden. Die Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/2823 werden überwiegend im DesignG und in der DesignV umgesetzt. Das sind die Eckpunkte des Referentenentwurfs:
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