· Fachbeitrag · Rechnungsstellung
E-Rechnung ab 2027: So informieren Sie Ihre Mandanten jetzt noch rechtzeitig (mit Checklisten)
von StB, Dipl.-Finw., M.A. (Taxation), Daniel Denker, Geschäftsführer der SOLUTA tax Group, www.soluta.tax, Bad Zwischenahn und Dipl.-Finw. Andrea Köchling, Sachgebietsleiterin Betriebsprüfung eines Hamburger Finanzamts
Am 1.1.27 endet für „umsatzstärkere“ Unternehmer die Übergangsfrist: Wer im Jahr 2026 einen Gesamtumsatz von mehr als 800.000 EUR erzielt, muss im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen. Bis dahin bleiben nur noch wenige Wochen – und die fallen mitten in die arbeitsreichste Zeit der Kanzleien. Eine Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zeigt u. a., dass viele Betriebe noch nicht vorbereitet sind. Die Frage ist daher nicht mehr, was die E-Rechnung verlangt, sondern wie die Kanzlei ihre Mitarbeiter und Mandanten jetzt noch strukturiert und mit vertretbarem Aufwand informiert. Der Beitrag liefert dafür einen Fahrplan und Checklisten.
1. Ausgangslage: Viele Mandanten planen auf Kante
An der ZDH-Umfrage (Januar/Februar 2026) haben sich 1.926 Handwerksbetriebe beteiligt (ZDH online, Meldung v. 18.5.26). Die Ergebnisse sind für die Beratung ein Warnsignal:
- Erst 37,1 % der Betriebe stellen bereits E-Rechnungen aus.
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