· Fachbeitrag · Neue Pflichten für Reparatur, Ersatzteile und Service
Recht auf Reparatur: Was Hersteller, Händler und Verkäufer jetzt beachten müssen
von Dr. Sascha Genders, Estenfeld
Aufbauend auf der Richtlinie (EU) 2024/1799 – auch „Right to Repair“-Richtlinie genannt – ist das Recht auf Reparatur inzwischen in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für Kaufverträge ab dem 31.7.26 und zielen darauf ab, Reparaturen von defekten Produkten und Waren zu fördern. Dadurch sollen Käufe oder Neuanschaffungen durch eine Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer reduziert werden – im Sinne von Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz. Dies bringt Handlungserfordernisse für Hersteller und Händler bestimmter Produkte mit sich.
1. Recht auf Reparatur ist in Deutschland angekommen
Nach der Verabschiedung im Bundestag Ende Juni und der Zustimmung des Bundesrats am 10.7.26 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 26 Nr. 212).
2. Neue Regelungen mit konzeptionellem Ansatz
Viele Produkte werden heute weggeworfen, obwohl eine Reparatur technisch möglich wäre. Oftmals scheitert eine Reparatur von technischen Geräten beispielsweise an den anfallenden Kosten, nicht erhältlichen Ersatzteilen, fehlender Befähigung oder nicht vorliegenden Informationen. Mit dem neuen Gesetz soll die Nutzungsdauer von Produkten nun konzeptionell und mit umfassender Wirkung verlängert werden. Verbraucher können defekte Produkte vom Verkäufer, Händler oder Hersteller reparieren lassen.
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