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  • · Fachbeitrag · Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Zeigen Sie, was Sie (nachhaltig) draufhaben ‒ wie KMU vom freiwilligen ESG-Report profitieren

    von Angela Hamatschek, www.kanzlei4you.com, Neidenstein

    | Große Bühne, kleiner Bericht ‒ manchmal braucht es gar kein offizielles Regelwerk, um Eindruck zu hinterlassen. Unternehmen, die nicht unter die ESG-Berichtspflicht fallen, haben trotzdem gute Gründe, öffentlich über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu sprechen, und zwar freiwillig, kreativ und wirksam. Warum? Weil Transparenz Vertrauen schafft, weil Haltung sichtbar wird ‒ und weil die Zukunft den Mutigen gehört. |

    1. Die große Chance für kleine Unternehmen

    Wer denkt, nur börsennotierte Konzerne müssten sich verpflichtend um Nachhaltigkeitskommunikation kümmern, liegt zwar richtig, unterschätzt jedoch die Wirkungskraft für kleine und mittlere Unternehmen. Gerade im regionalen Umfeld, bei Kunden, Banken oder künftigen Mitarbeitenden zählt der Eindruck, den ein Unternehmen hinterlässt. Und das gilt nicht nur für Produkte und Dienstleistungen, sondern zunehmend auch für ökologische und soziale Verantwortung.

     

    1.1 Die Änderungen der CSRD-Anwendung

    Mit dem Omnibus-Verfahren hat die EU geplante Verpflichtungen wieder revidiert. Die CSRD soll nunmehr nur noch für große Kapitalgesellschaften mit durchschnittlich über 1.000 Beschäftigten und mit entweder einer Bilanzsumme über 25 Mio. EUR oder Nettoumsatzerlösen über 50 Mio. EUR gelten. Für Unternehmen, die eigentlich ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig gewesen sind, verschieben sich die Berichtspflichten um zwei Jahre. Ab dem Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtige Unternehmen profitieren nicht von einer Verschiebung. Je nach Beschäftigtenzahl könnten sie allerdings zukünftig nicht mehr unter den Anwendungsbereich der CSRD fallen, womit die Berichtspflicht für sie wieder entfallen würde.