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  • · Fachbeitrag · Nachhaltigkeit

    EmpCo-Umsetzungsgesetz: Rechtssicherheit und Greenwashing im Fokus

    von Dr. Sascha Genders, Estenfeld

    Mit der EmpCo-RL (Empowering Consumers-Richtlinie – Richtlinie [EU] 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.2.24 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen) will die EU vor Greenwashing und unlauteren Praktiken in Sachen Nachhaltigkeitskommunikation schützen. Die Umsetzung der EmpCo-RL in deutsches Recht erfolgt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (3. UWG-ÄndG). Der Hauptteil soll am 27.9.26 in Kraft treten. Unternehmen tun gut daran, sich zeitnah mit den Inhalten konkret auseinanderzusetzen.

    1. Letzte Anpassungen im parlamentarischen Verfahren

    Gegenüber dem Regierungsentwurf des 3. UWG-ÄndG sieht die am 19.12.25 beschlossene Bundestagsfassung eine Reihe von Änderungen – hin zu strengeren Regelungen – vor, die insbesondere das Thema Nachhaltigkeitssiegel betreffen. So sind anerkannte und belastbare Verbrauchertests ohne Einflussnahme der Anbieter (Öko-Test, Stiftung Warentest) nicht erfasst. Außerdem sind reine Business-to-Business-Bezeichnungen nicht durch die EmpCo-RL in Bezug auf Nachhaltigkeitseigenschaften reguliert. Und schließlich fallen auch Namen oder Logos von NGOs und anderen sozial- und umweltspezifischen Organisationen nicht unter die EmpCo-RL. Betroffen sind somit zertifizierte Siegel, nicht jedoch Testurteile oder Logos.

    2. FAQ-Liste betont Handlungserfordernis

    Im November 2025 hat die Europäische Kommission eine FAQ-Liste zur EmpCo-RL (iww.de/s15094) publiziert, um Antworten mit Blick auf Themen wie Marken- und Produktnamen, Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel oder Übergangsfristen zu geben. Hier zeigt sich, wie relevant die geplanten Regelungen in der Praxis sind. Insgesamt wird der Fokus von bloßer Kommunikation deutlich in Richtung Nachweisbarkeit und Verifizierbarkeit der Leistungen verschoben (Auswahl):