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  • · Fachbeitrag · Liquiditätssicherung

    Signale der Banken und ihre Auswirkungen: Warnen Sie Ihre Mandanten rechtzeitig

    von Dipl.-Bw. Michael Vetter, Dortmund

    | Viele Betriebsverantwortliche legen eine häufig kaum nachvollziehbare Zurückhaltung an den Tag, wenn es um das Erkennen von Signalen geht, die Banken vor allem bei wichtigen Themen schon frühzeitig „senden“. Dabei ist es für die Qualität einer Geschäftsverbindung entscheidend, gerade hier rechtzeitig zu reagieren und verbindliche Gespräche mit dem jeweiligen Kreditgeber zu führen. Der Steuerberater besitzt „feinere Antennen“ und kann hier eine wertvolle Stütze für seine Mandanten sein. |

    1. Warnhinweise für Steuerberater und Mandanten

    Der folgende Überblick soll Steuerberatern sowohl dabei helfen, die Signale der Bank gemeinsam mit den Mandanten frühzeitig zu identifizieren, als auch angemessene Handlungsvorschläge zu einer konstruktiven und partnerschaftlichen Lösung zu erarbeiten.

    • Beispiele für Banksignale und zu ergreifende Maßnahmen

    Signal

    Maßnahme

    Berichtszeiträume: Die Bank verringert die mit dem Unternehmer vereinbarten Zeiträume, in denen sie über die BWA hinaus aussagefähige Unterlagen - vor allem Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen - über die wirtschaftliche Entwicklung seines Unternehmens erwartet.

    Der Unternehmer sollte nach dem Grund für diese Forderung fragen, die immerhin deutlich von dem abweicht, was ursprünglich mit der Bank vereinbart wurde. Da möglicherweise eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder Bonität ausschlaggebend für das veränderte Verhalten ist, sollte dies ebenfalls offen angesprochen werden.

    Verstärkte Prüfung: Der Steuerberater wird aufgefordert, weitaus intensiver als bisher ausführliche Prüfungen der Betriebsbuchhaltung vorzunehmen. Gleichzeitig wird der Unternehmer gebeten, seinen Steuerberater zu ermächtigen, unmittelbar auf Fragen seiner Bank zu antworten. Der Unternehmer als Kunde wird über den Inhalt der Fragen durch die Bank nicht informiert.

    Auch diese Vorgehensweise spricht für eine andere Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers bzw. des Betriebs durch die Bank. Hier sollte ebenfalls ein kurzfristiges Gespräch durchaus gemeinsam mit dem Steuerberater und dem Bankansprechpartner geführt werden.

    Einschaltung eines Unternehmensberaters:Das Kreditinstitut empfiehlt dem Unternehmer, einen Berater zu beauftragen, der sich sowohl mit seiner wirtschaftlichen Lage als auch mit der betrieblichen Organisation befasst.

    Möglicherweise sieht die Bank Optimierungspotenziale im Betrieb, deren Umsetzung sie dem Unternehmer nicht zutraut. Ist dies zutreffend, sollte die Bank die einzelnen Punkte konkretisieren.

    Eigenkapitalbildung: Die Bank teilt dem Unternehmer mit, dass die mit dem Kreditinstitut früher einvernehmlich abgestimmte Strategie einer „angemessenen“ Eigenkapitalbildung zukünftig nicht mehr gilt. Vielmehr soll schrittweise eine „deutliche“ Erhöhung des Eigenkapitals angestrebt werden.

    Die Forderung nach Erhöhung des Eigenkapitals lässt erwarten, dass sich das Kreditinstitut auf die Basel III-Regelungen vorbereitet. Diese begünstigen Banken mit Kreditkunden, die ihrerseits eine gute Kreditwürdigkeit mit entsprechend hoher Eigenkapitalquote vorweisen können. Es sollte also geklärt werden, wie sich die Bank eine „angemessene“ Eigenkapitalbildung in den kommenden Jahren konkret vorstellt.

    Keine kurzfristigen Überziehungen: Die bisher mehr oder weniger selbstverständlichen kurzfristigen Überziehungen des Geschäftskontos über das Kreditlimit hinaus werden nun nicht mehr geduldet.

    Auch hierzu steht dem Unternehmer eine Begründung zu, da die bisherige Geschäftsgrundlage einseitig verändert wird. Allerdings dürfte es im Ergebnis günstiger sein, eine grundsätzliche Erhöhung des Kreditlimits des Geschäftskontos zu vereinbaren. Damit können auch teure Überziehungszinsen vermieden werden.

    Aufgabe der Kulanz bei Überziehungen: Lastschriften, die in der Vergangenheit auch eingelöst wurden, obwohl keine Kontodeckung vorhanden war, werden vom Geschäftskonto nun nicht mehr abgebucht. Der bisher übliche und rechtzeitige Anruf des Bankmitarbeiters, für Kontodeckung zu sorgen, erfolgte nicht.

    Hier handelt es sich offenbar um eine Auswirkung der zunehmenden Zentralisierung im Bankbereich. Der Bankmitarbeiter vor Ort verliert dabei in der Regel an Gestaltungsmöglichkeiten. Der Unternehmer sollte sein Zahlungsverhalten diesem Umstand anpassen und seine finanziellen Dispositionen gegebenenfalls verbessern.

    Zusätzliche Kreditsicherheiten: Der Unternehmer wird mit der Forderung seiner Bank konfrontiert, zusätzliche Kreditsicherheiten anzubieten, da sich der Wert seiner bisher zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten angeblich „erheblich“ verringert hat.

    Bevor der Unternehmer nach weiteren Kreditsicherheiten sucht, sollte ihm die Bank die verwendeten Bewertungskriterien erläutern. Diese Wertansätze können dann vom Unternehmer mit seinen eigenen Einschätzungen verglichen und gegebenenfalls nachverhandelt werden.

    Zinssatz für Überziehungskredit: Die Bank erhöht von heute auf morgen den Zinssatz des Überziehungskredits um gleich mehrere Prozentpunkte und begründet dies lapidar mit einer neu eingeführten sogenannten „risikoorientierten Zinssatzfindung“.

    Hier bedarf es eines ausführlichen Gesprächs mit der Bank. Die erwähnte Risikoorientierung beinhaltet regelmäßig einen Zinskorridor von mehreren Prozentpunkten, in dessen Rahmen sich der persönliche Kreditzinssatz des Unternehmers zukünftig befindet. Für ihn als Kunden ist entscheidend, wie seine Bank diesen Zinssatz genau ermittelt und ob er verhandelbar ist.

    Kreditverlängerung: Verlängerungsangebote der Darlehen beinhalten einen für den Unternehmer nicht nachvollziehbar hohen Zinssatz, sodass er spontan davon ausgehen muss, dass seine Bank an einer Kreditverlängerung nicht interessiert ist.

    Gesprächsbedarf besteht auch hier, da bei einem solchen Verhalten die weitere Kreditfähigkeit des Unternehmers infrage steht. Es ist ja immerhin möglich, dass sich andere Banken ähnlich verhalten, sodass der Unternehmer zumindest wissen sollte, warum seine Bank trotz zum Teil langjähriger Geschäftsverbindung so reagiert.

    Direkter Kontakt: Es wird für den Unternehmer immer schwieriger, seinen Gesprächspartner bei der Bank unmittelbar ans Telefon zu bekommen, um mit ihm wichtige Punkte zu besprechen. Das Gleiche gilt für dessen Stellvertreter, der häufig ebenfalls entweder „im Gespräch“ oder „außer Haus“ ist.

    Möglicherweise gibt es die eine oder andere unangenehme Information, die der Bankmitarbeiter nicht gern an den Unternehmer weitergibt. Vielleicht liegt es auch an regelmäßigen Sonderwünschen seitens des Unternehmers, die man auf diesem Weg einzudämmen versucht. Hier ist ein klärendes Gespräch herbeizuführen.

    Ratingnote: Wenn der Unternehmer nach seiner Rating- oder Scoringnote fragt - die ja auch für die Höhe seiner Kreditzinssätze wichtig ist - erhält er regelmäßig ausweichende Antworten.

    Der Bankmitarbeiter mag zwar in der Lage sein, dem Unternehmer seine Rating- oder Scoringnote zu nennen, da er aber nicht weiß, wie sich diese Note unter welcher Gewichtung der jeweiligen Beurteilungsfaktoren zusammensetzt, kommt es zu ausweichenden Reaktionen. Auch hier gilt, dass die Bank für entsprechende Klarheit sorgen sollte, damit der Unternehmer seine Kreditwürdigkeit und damit auch seine Kreditkonditionen verbessern kann.

    Kreditverkauf: Zu Kreditverkäufen hört der Unternehmer von seiner Bank bisher nichts Wesentliches. Das ist insofern erstaunlich, da gerade Kreditverkäufe erhebliche Veränderungen in gewachsenen Kunde-Bank-Beziehungen hervorrufen können.

    Hier ist zu klären, wie es die Bank grundsätzlich mit Kreditverkäufen hält und welche Regelungen der jeweilige Kreditvertrag dazu enthält. Je nach Bankinstitut kann der Unternehmer Vereinbarungen treffen, die Kreditverkäufe konsequent ausschließen.

    2. Funktionierendes Kommunikationsdreieck aufbauen

    Die Übersicht zeigt, wie wichtig es ist, erste Anzeichen von Veränderungen in der Beziehung zur Bank sofort zu untersuchen. Als Steuerberater sollten Sie Ihren Mandanten den Rat geben, im regelmäßigen Austausch mit ihren Hausbanken zu bleiben. „Aussitzen“ oder das Erwarten, die Bank werde schon zu irgendeinem Zeitpunkt weitere Informationen bekanntgeben, kann unter Umständen sogar Liquiditätsengpässe hervorrufen. Hilfreich kann es auch sein, die Mandanten anzuweisen, Ihnen als Berater regelmäßig zu berichten, damit Sie die eventuell übersehenen Signale deuten und entsprechende Maßnahmen einleiten können.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 9 | ID 30783510

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