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  • · Fachbeitrag · KI im Arbeitsverhältnis

    Wenn ChatGPT & Co. im Büro mitarbeiten: Wichtige Spielregeln aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht

    Mittlerweile wird KI in vielen Unternehmen eingesetzt. Arbeitnehmer und -geber kommen mit den unterschiedlichen KI-Tools – dank zahlreicher Online-Tipps und -Tutorien – gut zurecht. Doch wie sieht es mit den arbeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen aus?

    1. Darf der Arbeitnehmer KI im Arbeitsalltag nutzen?

    Die Nutzung von KI-Tools (z. B. Chatbots, Übersetzungssoftware, Automatisierungstools) ist nur zulässig, wenn keine entgegenstehenden vertraglichen Regelungen oder betrieblichen Vorgaben bestehen. Hierbei ist zu beachten:

     

    • Arbeitsvertragliche Einschränkungen: Viele Verträge enthalten Klauseln zur Nutzung von Arbeitsmitteln oder Fremdsoftware.