· Fachbeitrag · KI im Arbeitsverhältnis
Wenn ChatGPT & Co. im Büro mitarbeiten: Wichtige Spielregeln aus arbeits- und datenschutzrechtlicher Sicht
Mittlerweile wird KI in vielen Unternehmen eingesetzt. Arbeitnehmer und -geber kommen mit den unterschiedlichen KI-Tools – dank zahlreicher Online-Tipps und -Tutorien – gut zurecht. Doch wie sieht es mit den arbeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen aus?
1. Darf der Arbeitnehmer KI im Arbeitsalltag nutzen?
Die Nutzung von KI-Tools (z. B. Chatbots, Übersetzungssoftware, Automatisierungstools) ist nur zulässig, wenn keine entgegenstehenden vertraglichen Regelungen oder betrieblichen Vorgaben bestehen. Hierbei ist zu beachten:
- Arbeitsvertragliche Einschränkungen: Viele Verträge enthalten Klauseln zur Nutzung von Arbeitsmitteln oder Fremdsoftware.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig