05.10.2017 · Nachricht · Kapitalgesellschaften
Sozialversicherungspflicht: Schuldrechtliche Stimmrechtvereinbarung bleibt ohne Wirkung
Fehlt einem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH, an der er nicht mehrheitlich beteiligt ist, nach dem Gesellschaftsvertrag die Rechtsmacht, ihm unliebsame Entscheidungen abzuwehren, ist er sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
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