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  • 06.04.2021 · Nachricht · Kapitaleinkünfte

    Keine Vorabpauschale 2021 für Fondsanleger

    | Seit 1.1.18 müssen Fondsanleger für ganz oder teilweise thesaurierende Fonds jedes Jahr eine sogenannte Vorabpauschale versteuern. Die Höhe dieser Vorabpauschale wird ermittelt, indem 70 % des Basiszinses der Bundesbank mit dem Wert des Fondsanteils zum Jahresbeginn multipliziert wird. Für das Steuerjahr 2021 müssen Fondsanleger keine Vorabpauschale versteuern. Hintergrund: Der Basiszins für 2020 ist negativ, nämlich – 0,45 %. Dieser wurde von der Deutschen Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren auf den 4.1.21 errechnet (BMF 6.1.21, IV C 1 - S 1980-1/19/10038 :004, Abruf-Nr. 220714 ). |

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