· Internationale Nachhaltigkeitsberichterstattung
Handelsbeziehungen mit China: Deutsche Unternehmen müssen chinesische ESG-Anforderungen rechtzeitig erfüllen

von Oliver Scheid, M.Sc., retria, Dr. Martin Altenburger, retria, und Prof. Dr. Karina Sopp, TU Bergakademie Freiberg
Im Januar 2026 veröffentlichte das chinesische Finanzministerium den Corporate Sustainable Disclosure Standard (CSDS) No. 1 – Climate (Trial), der sich am Standard IFRS S2 (Climate-related Disclosures) der IFRS Foundation orientiert. Der Standard soll chinesischen Unternehmen dabei helfen, über klimabezogene Risiken, Chancen und Auswirkungen zu berichten und die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele Chinas zu fördern. In diesem Beitrag wird der Standard vorgestellt und anschließend die Verbindung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen hergestellt – insbesondere im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
1. Der CSDS im Überblick
China begründet den neuen Standard für die zunächst freiwillige Klimaberichterstattung mit dem Ziel, dem Klimawandel entgegenzuwirken und eine umfassende grüne wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit voranzutreiben. Der CSDS stellt einen zentralen Mechanismus dar, um eine kohlenstoffarme Entwicklung zu fördern, Greenwashing durch standardisierte Offenlegungspflichten einzudämmen und die Lenkung von Kapitalströmen in kohlenstoffarme Projekte zu unterstützen. Einheitliche Standards erfüllen darüber hinaus eine steuernde Funktion für Markterwartungen und unternehmerisches Verhalten. Zugleich schaffen sie die Grundlage für eine fundierte Bewertung von Transformationsfortschritten sowie für die Ausgestaltung der politischen Instrumente und institutionellen Rahmenbedingungen zur wirksamen Erschließung von Chinas CO2-Minderungspotenzialen.
Neben der Unterstützung der grünen Entwicklung Chinas wird auf die Notwendigkeit internationaler Regeln für die Klimaberichterstattung hingewiesen. Die Struktur des neuen Standards ist grundsätzlich mit den Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards des International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS Foundation abgestimmt, beinhaltet jedoch einige länderspezifische Anpassungen. Am auffälligsten ist, dass sich die Hauptstruktur des CSDS an den Klimaberichterstattungsstandard IFRS S2 anlehnt und zentrale Berichtselemente zu Umweltthemen wie Governance, Strategie, Risiko- und Chancenmanagement sowie Kennzahlen und Ziele übernommen wurden.
Ein wesentlicher Unterschied gegenüber IFRS S2 besteht jedoch darin, dass der chinesische Standard ausdrücklich die Berichterstattung über klimabezogene Auswirkungen der Geschäftstätigkeit vorsieht. IFRS S2 zielt dagegen primär auf klimabezogene Risiken und Chancen ab, die sich finanziell auf das Unternehmen auswirken (können).
Allgemein werden im CSDS sowohl die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit als auch jene entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf den Klimawandel sowie potenziell vorhersehbare klimabezogene Effekte betrachtet. Besonders auffällig ist die geplante sektorspezifische Ausrichtung, die neben nationalen Nachhaltigkeitszielen wie den „Dual-Carbon“-Zielen auch soziale und regionale Entwicklungsaspekte berücksichtigt. Während dieser erste Standard Richtlinien zu branchenübergreifenden Anforderungen für die Offenlegung klimabezogener Informationen enthält, sollen zukünftig spezifische Anwendungsrichtlinien für Branchen wie Energie, Stahl, Kohle, Erdöl, Düngemittel, Aluminium, Wasserstoff, Zement und Automobile entwickelt und sukzessive vorgestellt werden.
Der neue CSDS basiert zunächst auf einer freiwilligen Anwendung. Im weiteren Verlauf werden der Umfang einer freiwilligen versus verpflichtenden Anwendung und die Anforderungen an die Berichterstattung schrittweise festgelegt. Die verpflichtende Anwendung soll zunächst nur für börsennotierte Unternehmen gelten, mittelfristig jedoch auch auf nicht börsennotierte Unternehmen sowie KMU ausgeweitet werden. In Bezug auf die Berichterstattungsanforderungen werden derzeit vor allem Schlüsselthemen – überwiegend in Form qualitativer Angaben – priorisiert. Diese werden jedoch zunehmend um quantitative Datenpunkte ergänzt.
2. Implikationen für europäische Unternehmen
Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit China pflegen, müssen künftig möglicherweise zwei unterschiedliche Berichtssysteme bedienen: die CSRD bzw. ESRS der EU und Chinas CSDS. Dieser Balanceakt ist zwar komplex, bietet Unternehmen aber auch die Chance, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
Ein Vergleich der Standards zeigt: Sowohl der CSDS als auch die ESRS leiten die Berichtsinhalte nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ab. Ein entscheidender Unterschied liegt jedoch im Zeitplan: Während die CSRD i. V. m. den ESRS in der EU bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 angewendet werden konnten bzw. mussten, startet die verpflichtende Berichterstattung für große chinesische Unternehmen vermutlich erst 2027. Diese zeitliche Diskrepanz gilt unbeachtet des sogenannten Omnibus-Maßnahmenpakets, im Rahmen dessen eine grundlegende Überarbeitung der mit der CSRD verknüpften ESRS erfolgt. Die Überarbeitungen sollen deutliche Erleichterungen in der Anwendung der ESRS – voraussichtlich erstmals für die Geschäftsjahre ab 2026 – mit sich bringen.
Der für europäische KMU u. U. relevante Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) beinhaltet weniger Offenlegungsanforderungen als der CSDS. Somit könnte sich der CSDS insbesondere für KMU als Herausforderung darstellen, wenn chinesische Geschäftspartner Nachhaltigkeitsdaten aus der Lieferkette gemäß dem CSDS fordern. Europäische Unternehmen stehen somit potenziell vor der Aufgabe, die Anforderungen beider Berichtsstandards (ESRS und CSDS) zu erfüllen. Zusätzlich können weitere Regularien und ihre unterschiedlichen Vorgaben – etwa die Lieferkettenstandards der EU (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) oder die chinesischen Datenschutzgesetze – die Umsetzung der Berichtsanforderungen erschweren.
Zur Vorbereitung auf die neu entstehende Regulatorik in China sollten europäische Unternehmen vor allem ihre Prozesse in den Bereichen Beschaffung, Recht und ESG prüfen. Die Zusammenarbeit mit lokalen Compliance-Experten ist dabei empfehlenswert, um die Unterschiede zwischen europäischen und chinesischen Vorgaben zu identifizieren. Angesichts der Veröffentlichung des CSDS ist es für europäische Unternehmen mit intensiven Handelsbeziehungen nach China ratsam, Prozesse zu implementieren, um etwaigen Datenabfragen chinesischer Unternehmen gerecht zu werden. Die damit einhergehenden Kosten sollten vor dem Hintergrund gesehen werden, den Zugang zum chinesischen Markt nicht zu verlieren. Für Unternehmen, die frühzeitig auf die neuen Anforderungen reagieren, können sich allerdings weitere Vorteile ergeben. So hat der Markt für grüne Kredite und Anleihen in China in der jüngeren Vergangenheit kontinuierlich an Bedeutung gewonnen (vgl. PBC, Advancing the „Five Major Areas“ in Finance to Boost Support for the Real Economy, 2025, iww.de/s15196).
FAZIT UND AUSBLICK — China beabsichtigt, die nationale Nachhaltigkeitsberichterstattung mittelfristig mindestens an das Niveau der IFRS oder der CSRD i. V. m. den ESRS anzugleichen. Trotz einiger Unterschiede lassen sich zwischen dem CSDS, dem IFRS S2 und den ESRS auch Gemeinsamkeiten feststellen. Europäische Unternehmen mit Verbindungen zu China sollten schnell handeln, um sich auf die chinesischen ESG-Berichtsanforderungen vorzubereiten und ihre Wettbewerbsposition dadurch zu stärken. Zwar ist der CSDS in China zunächst nur freiwillig anzuwenden, doch ist zeitnah mit der Einführung einer Berichtspflicht zu rechnen. Vor diesem Hintergrund sind Mitarbeiterschulungen und Softwareanpassungen erforderlich, um Nachhaltigkeitsdaten CSDS-konform erfassen zu können.
Europäische Unternehmen werden ihr Lieferkettenmanagement in China künftig weiter ausbauen müssen. Für international tätige Unternehmen ist es daher entscheidend, ihre ESG-Offenlegungen länderübergreifend zu harmonisieren. Dabei sollten die Anforderungen des CSDS systematisch mit den ESRS bzw. dem VSME abgeglichen werden. Die Identifikation und effiziente Nutzung von Überschneidungen bei Datenelementen kann zu erheblichen Wettbewerbsvorteilen führen.
Insgesamt sind die nachhaltigkeitsrelevanten Ambitionen Chinas bemerkenswert – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Nachhaltigkeitsregulatorik in der EU durch das Omnibus-Maßnahmenpaket zuletzt verlangsamt wurde. Wie bei vielen anderen Themen scheint China derzeit auf dem Weg zu sein, die EU als internationalen Vorreiter abzulösen. |
Zu den Autoren — M.Sc. Oliver Scheid ist ESG Manager bei retria – ESG reporting & analysis und befindet sich darüber hinaus im Forschungsteam der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfungswesen, der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg. Dr. Martin Altenburger leitet das ESG-Team bei retria – ESG reporting & analysis und berät in dieser Funktion Unternehmen zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen. Aufgrund seines universitären Hintergrunds wirkt er zudem an praktischen sowie wissenschaftlichen Publikationen mit. Prof. Dr. Karina Sopp ist Inhaberin der Professur für Entrepreneurship und betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg und Geschäftsführerin von retria – ESG reporting & analysis.